couch reklamation umtausch

4 Antworten

Das Möbelhaus hat zweimal die Möglichkeit nachzubesser also zu reparieren oder eine Ersatzlieferung zu leisten, was in dem Fall ja auch schon geschehen ist. Ist dies erfolglos, gibt es das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Hier müssen auch die Lieferkosten erstattet werden, es muss kein Gutschein akzeptiert werden. Alles was das Möbelhaus fodern bzw. zurückbehalten könnte, ist einen linear berechnete Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der die Couch genutzt wurde.

Oh je, da hast du ja ein paar super seriöse Ratschläge erhalten. Diätfanatiker und Menschen, die nicht sinngemäß lesen können. Toll.

Ich würde genau die Ratschläge der ersten beiden Antworten befolgen und ins Möbelhaus gehen und auf Wandlung des Vertrages wegen Nichterfüllung bestehen. Wenn der Händler anfängt rumzutricksen, dann mit Anwalt und Verbraucherzentrale drohen und diese dann auch einschalten. Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung. Aber ich denke, es geht auch ohne.

Wenn du die Couch bei der Firma beanstandet hast, wo du sie gekauft hast, ist die Firma dazu berechtigt zwei mal den Fehler nachzubessern (Nachbesserung) beim dritten mal tritt die Nacherfüllung in Kraft. Heißt, dass defekte Gerät usw wird gegen ein neues ausgetauscht. aber nur wenn du es bei der Firma vorher versucht hast reparieren zu lassen.

@ xburg

'Warum hast du nicht gleich reklamiert, du schreibst nur das ein Polsterer kam. War der Privat oder von der Firma?

Wenn du den Polsterer beauftragt hast, dann wirst du schlechte Karten haben mit dem Umtausch.

Was steht denn in deinem Kauftrag im "Kleingedruckten"?