Chef Widerworte?

2 Antworten

Alles ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt, auch ob oder wie hoch Überstunden ausfallen dürfen. Forderungen die über die im Arbeitsschutzgesetz geregelten Arbeitszeiten gehen, sind generell unzulässig und somit auch von jeder Form der Abmahnung oder gar Kündigung ausgeschlossen.

Warum kommt der Bezirksleiter damit zu dir? Ich gehe davon aus das du einem Team- bzw Abteilungsleiter hast? Halte mit ihm rücksprache, denn letztlich hat sich der Bezirksleiter dann über die Befehlshierarchie hinweggesetzt. Und das sieht man generll nicht gerne.

Davon unabhängg darfs du natürlich einspruch einlegen, das hier ist keine Dikatur, auch wenn es Führungskräfte gibt, die ihr Wort für Gottes Gesetz halten.

Jeder, egal in welcher Position in einer Firma, hat sich an Arbeitsrechtliche und Interne Reglung zu halten. Sollte dagegen Mutmaßlich verstoßen werden schalte die HR Abteilung zur klärung ein.

jeder ist verpflichtet in Notsituationen Überstunden zu machen.

Sie mal deinen Vertrag durch !

aber immer sollte dem vorraus eine vernünftige Absprache mit dem Arbeitnehmer

erfolgen.