Champions-League/Europa-League-Regel

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Zitat UEFA-Regularien, Artikel 18.07. "Spielberechtigung":

"In der Regel ist ein Spieler innerhalb derselben Spielzeit in einem UEFAKlubwettbewerb (UEFA Champions League und UEFA Europa League, nicht aber UEFA-Superpokal) nur für einen Verein spielberechtigt. Ein Spieler, der in der ersten, zweiten oder dritten Qualifikationsrunde bzw. in den Playoffs der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League eingesetzt wurde, ist jedoch ab der Gruppenphase der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League für einen anderen Verein spielberechtigt; ausserdem kann ein Spieler ab dem Achtelfinale gemäss den Bestimmungen in Absätzen 18.18 bis 18.21 unten nachgemeldet werden. Ein Ersatzspieler, der nicht eingesetzt wurde, ist für einen anderen an der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League derselben Spielzeit teilnehmenden Verein spielberechtigt, sofern er in Übereinstimmung mit vorliegendem Reglement bei der UEFA-Administration registriert ist."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich habe in diesen themen berufliche Erfahrungen