Casino als Hotel? Was muss beachtet werden?

1 Antwort

Eigentlich darf nur der Staat Glücksspiele anbieten (mit Ausnahme der Automatenspiele in Spielhallen, die juristisch gesehen kein Glücksspiel sind). Ich weiß nicht, ob es Ausnahme-Genehmigungen geben könnte. Zuständig dafür wäre das örtliche Ordnungsamt (jedenfalls in Bayern).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin Glücksspielberaterin u. Suchttherapeutin