Eine Meldung, schon wieder ein paar Tage alt:
"12. April 2020, 12:55 Uhr Unfälle - Horst: Sportwagen rast mit Tempo 260 in anderes Auto -- Mit knapp 260 km/h ist ein 47-Jähriger mit seinem Sportwagen auf der Autobahn 23 bei Horst (Kreis Steinburg) mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen. Laut Polizeiangaben hatte ein 63 Jahre alter Mann am Samstagabend mit knapp 130 km/h zum Überholen angesetzt. Dabei habe er den sich von hinten mit doppelter Geschwindigkeit nähernden Sportwagen übersehen. Trotz Vollbremsung schaffte es der Sportwagenfahrer nicht, die Kollision beider Fahrzeuge zu verhindern.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/unfaelle-horst-sportwagen-rast-mit-tempo-260-in-anderes-auto-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200412-99-675403
Vorweg: Wir sind uns im klaren, dass auch da die konkreten Umstände eine große Rolle spielen werden. Ich bitte aber mal darum, "nach Aktenlage" = nach dieser Meldung zu urteilen.
Mich interessiert beides, die Rechtslage und die Meinungen. Also:
- Wie wird da ein deutsches Gericht urteilen? Kann man 260 km/h mit Blick in die Rückspiegel überhaupt noch den Abstand vernünftig einschätzen? (Mir ist mal was Vergleichbares zwischen Nürnberg und München passiert: Ich habe gar nichts gesehen, weil es da lange Senken gibt, in denen der rückwärtige Verkehr verschwindet. Aber das lassen wir hier mal beiseite.)
- Wie sehen das - Selbsterkenntnis - die "sportlichen" Fahrer (= die, die auch hin und wieder mit 260 unterwegs sind) und die Normalos hier?