Bussgeld bei Gleis ueberquerung

5 Antworten

Du findest jetzt warscheinlich das alles nur blöde und nicht notwendig und viel zu übertrieben. Aber in ein paar jahren wirst du vielleicht dem Lokführer danken ( nur wenn du von nunan nicht mehr über die gleisen gehst), Weil er die Polizei angerufen hat und dir somit eine mahnung erteilt hat. Beim nächsten mal hält vielleicht ein Zug und der Lokführer schreit euch an nach dem motto was macht ihr da auf den Gleisen. Oder schlimmer ihr werdet von einem Zug erfasst und tötlich verletzt. Der Lokführer macht das ja schließlich auch nicht um euch zu ärgern sondern nur das euch nichts passiert und das er und seine Kollegen weniger angst haben so junge kinder wie ihr eines Tages vielleicht zu überfahrten weil ihr eine Zug nicht gesehen habt! Deshalb lasst einfach so einen misst dann können die Lokführer ihrer Arbeit nachgehen und nicht mehr so viel Angst haben Kinder zu überfahren. Und ihr könnt das machen was Kinder im euren alter so machen ALSO NICHT ÜBER DIE GLEISE RENNEN!! Weil mit sollchen aktionen zerstört ihr nicht nur das leben von euch wenn ihr überfahren werdet und tötlich oder schwer verletzt werdet sondern das eurer Eltern, dem Lokführer ( und seiner Familie weil die solltne ihr phsychisch stützen) und an den Fahrgästen geht das auch nicht spurlos vorbei ( solang es kein Güterzug ist)


ET420  25.08.2010, 10:13

Lokführe haben ohne hin schon einen schwierigen job. Dann müssen Menschen die über die Gleise gehen ihn nicht zusätzlich erschwären. Und nebenbei errinern den bestimmt solche ereignisse daran das er einen Menschen überfahren könnte. Und das wünsche ich echt keinem Lokführer auf der ganzen Welt!!!!!!!

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saygoodnight  15.03.2017, 23:02

Es ist rein gar nichts passiert, mir ist noch nie was passiert und etlichen anderen ist auch noch nie was passiert, wenn sie die Gleise überquert haben. Mir kann niemand erzählen, dass ein_e Lokführer_in besser als ich einschätzen könnte, wann mein Leben in Gefahr ist. Ein_e Lokführer_in kann aus der Entfernung unmöglich erkennen, dass ich sehr gut auf mich selbst aufpasse, mich sehr schlau verhalte und die Gleise geschickt überqueren kann. Und so jemand will mir die Polizei auf den Hals hetzen, weil _was_ passiert ist? Ach ja, gar nichts ist passiert.

Und wenn ich mal überrollt werden sollte, dann ist das meine Schuld, weil ich mir der Gefahr bewusst war und nicht aufgepasst habe. Da muss sich kein_e Zugführer_in Vorwürfe machen.

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Gemäß § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) kann die Ordnungswidrigkeit des unbefugten Betretens von Bahnanlagen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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Eine solch hohe Geldbuße ist allerdings im geschilderten Fall nicht zu erwarten, da durch das Betreten keine konkrete Gefährdung eintrat (der Zug kam ja erst, als ihr schon wieder weit von den Gleisen weg wart).

Daher ist auch der Tatbestand der "Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" (§ 315 StGB) nicht erfüllt.

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Die tatsächlich zu erwartende Geldbuße vermag ich nur zu schätzen: Ich denke, dass sie den zweistelligen Euro-Bereich nicht überschreiten wird, wenn denn überhaupt ein Bußgeld verhängt wird.

Es kostet in den meisten Fällen leider nur 35€!!! Es sollte meiner Meinung nach um einiges erhöt werden!!!

Das StGB sieht im Falle des § 315 "Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" keine Geldstrafen sondern Freiheitsstrafen bis 5 Jahren vor.

Desweiteren habt ihr gegen § 62 der "Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung" verstoßen.

Dort werden aber keine Bußgeldhöhen genannt.

Das Überqueren und Betreten der Gleisanlagen ist ein gefährlicher Eingriff in den Schienverkehr (siehe andere Texte).

Du kannst froh sein, dass Ihr von der Behörde eine Anzeige bekommt ;-)

Das ist besser, als in einer Holzkiste vom Bahndamm getragen zu werden.

Ein Zug ist schnell, hat einen ellenlange Bremsweg und ist auch noch recht leise. Ein ICE z.B. ist da zwar nicht gefahren, aber den würdest Ihr vielleicht kurz sehen, und dann würdet Ihr auch schon weg/tod sein. Ein Schnellzug ist da auch nicht grade viel besser.


Das gleiche gilt übrigens für Unfälle, die an Bahnsteigen passieren könnten, wenn jemand zu dich an der Bahnsteigkate (noch vor der Linie) steht und ein Zug fährt ein. Wird diese Person mitgenommen, so sind die Behöörden raus, denn dann ist es fahrlässig von der entsprechenden Person. Ein Schnellzug, der durch einen Vorortbahnhof fährt, kann Dich ohne Probleme von den Beinen holen und mitschleifen. Das spürrt man schon an der Jacke, die man anhat, die wird auch aufgewirbelt.


Wenn Ihr z.B. auf einem verlassenen Güterbahnhof (wo noch Oberleitungen hängen) spazieren gehen würdet, so könnte das bundesweit zu Verspätungen führen. Die enfallenden Kosten von Bahn und den Gästen könnten Euch dann vom Gericht aufgebrummt werden. Das geht schnell in einen fünf- oder gar sechsstelligen Betrag hoch.