Bundeswehr Widerspruch?

1 Antwort

Es ist völlig unbedeutend, wie das hier jemand einschätzt.

Allerdings verstehe ich die Ablehnungsgründe, die nie wirklich konkret benannt wurden, nicht.

KzH heißt nicht, dass du das Haus nicht verlassen darfst. Schließlich muss auch bei KzH gegessen und eingekauft werden. Auch 1-2 Stunden in einem Park (allein) zum Entspannen ist nicht verwerflich.

Ich würde, wenn wieder negativ entschieden wird, weitere Rechtsmittel einlegen, denn du hast ein Recht darauf, zu erfahren, was konkret die Gründe der Ablehnung sind. "Ablehnung wegen der Vergangenheit" ist nicht konkret genug.


GhostOA  15.07.2024, 21:20

Eine Infektion mit COVID war zu diesem Zeitpunkt mit einer Isolation verbunden, welcher er sich entzog. Damit hat er klar gegen einen Befehl verstoßen.

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PPower9643 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 17:23

Ja aber nicht wenn ein Corona Test positiv ist weil ich ja andere anstecken könnte

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