Bundeswehr private gekaufte Brille?

2 Antworten

In der Grundausbildung nicht. Wenn du beim Tragen einer privaten Schießbrille Verletzungen an den Augen erleidest, haftet der Bund nicht, tragen darfst du sie aber je nachdem, was dein Disziplinarvorgesetzter erlaubt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

In der AGA mit Sicherheit nicht.

Danach sicherlich schon. Würde mir aber Sicherheitshalber die Erlaubnis vom Spieß holen.