Bundeswehr Kaserne Unterkunftspflichtig - Wird das vom Lohn abgezogen?

2 Antworten

Solange du kasernenpflichtig bist, wird dir die Unterkunft kostenlos gestelllt.


Recki123 
Beitragsersteller
 31.08.2019, 09:13

Wusste ich nicht, da auf der Bundeswehr Seite 124,50 beitrag steht. Gilt dann wohl erst ab 25 wenn man einen Platz bekommt.

Danke für die Antwort

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du musst für deine unterkunft nichts bezahlen. genau wie die verpflegung wird das vom staat, also vom steuerzahler bezahlt


Recki123 
Beitragsersteller
 31.08.2019, 09:11

Unterkunft ist also bis 25 kostenfrei?

Was meinst du mit Verpflegung?Normal zahle ich meine Verpflegung selber.

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MtNavy98  31.08.2019, 09:22

Naja ich zahle meine Verpflegungskosten selber. 3,30€ kostet das Essen am Mittag und am Abend. Frühstück weiß ich nicht müsste aber glaube ich 1,70€ sein.

FWDler bekommen eine Rote Karte und können damit kostenfrei essen.

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Recki123 
Beitragsersteller
 31.08.2019, 09:46
@MtNavy98

Frühstück sind 1,77 Mittag und abend jeweils 3,30€

Saz Grüne Karte (selber aufladen) fwdl rote Karte (kostenfrei) :)

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EliteWarrior968  31.08.2019, 16:03

Nicht ganz richtig, ja, du zahlst jetzt erstmal nichts für die Unterkunft, du bist Kasernenpflichtig und nach dem 25. Lebensjahr, kann es sehr wahrscheinlich sein, dass du eventuell Heimschläfer werden musst, oder die stellen dir eine Pendlerwohnung, kostet z.B. in Stetten a.k.M 300€ roundabout, aber dass kann man gut mit dem Trennungsgeld (Solang es einem zusteht) verechnen und somit ist es quasi eine kostenlose "Wohnung". Die Verpflegung, zahlt man selbst, selbst als FWDL kostet die Verpflegung, wird halt nur automatisch abgezogen, ist anders wie bei SAZ, der SAZ kann seine "Greencard" aufladen wann und wie er möchte, beim FWDL wird es so vom ReFü abgezogen, viele denken man bekommt die Verpflegung als FWDL gezahlt, aber das stimmt so nicht, wird alles automatisch verechnet, so dass man es nicht mitbekommt.

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