Bürgerbegehren oder Petition?
Hallo liebe Community,
ich habe zuerst einmal eine grundlegende Frage:
Was hat einen öffentlich/juristischen Wert bei einem Anliegen aus der Bevölkerung? Ein Bürgerbegehren oder eine Petition?
Ich selber schätze, dass ein Begehr mit entsprechender Unterstützung eine größere Wirkung beim Durchsetzen hat, oder?
Das Begehren bezieht sich auf meine Wahlheimat, Frankfurt/Main. Können solche Begehren auf Städte überhaupt angewendet werden (Frankfurt ist kreisfrei), oder betreffen sie zwangsläufig die Landespolitik?
Hat hier jemand schon mal Erfahrungen damit machen können?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Havenari/1550832190763_nmmslarge__13_200_1406_1406_1b25dc67f5227c635594e342b4ac288d.jpg?v=1550832191000)
Das Verfahren zum Bürgerentscheid in Hessen ist in $8b HGO festgelegt. Das wäre zB auch auf Frankfurt anzuwenden.
Zum Thema Petitionen habe ich auf die Schnelle nur beim Hessischen Landtag eine FAQ gefunden.
Mein erster Eindruck ist der, dass der Bürgerentscheid eher eine rechtliche Wirkung entfaltet als eine Petition.