Buchhaltung DE MwSt bei Inventar?

2 Antworten

Das Inventar weist du in der Bilanz mit den Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten (Anschaffungskosten abzüglich Absetzungen) aus.

  • Wenn du die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet bekommst, dann sind deine Anschaffungskosten (die in der Bilanz auftauchen) netto, also ohne Umsatzsteuer.
  • Ansonsten (wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist) mit Umsatzsteuer Brutto, weil die dann auch mit zu den Anschaffungskosten zählt.
Hat es da Unterschiede zwischen der Kleinunternehmer Regelung und der normalen Abwicklung?

Die KUR bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer und deine Umsätze. Hat mit der Bilanz also nichts zu tun.

Außer, wie oben schon erwähnt, für die Frage ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist (Bist du damit nicht. Auch weist du damit keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

zervo02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 15:35

Danke euch allen.

Dann ist die Kleinunternehmer-Regelung, noch versauter, wie die "normale" Regelung mit Vorsteuerabzug, weil Kleinunternehmer dann keine Vorsteuer abziehen können und trotzdem eine Pauschale abführen müssen ...

Ich habe hier sogar einen Kleinunternehmer, dem man die Pauschale pfändet, obwohl er seine "Würstchenbude", wegen Bauarbeiten gar nicht betreiben kann ... der wird jetzt doppelt abkassiert ... auf Allem was er einkauft, zahlt er MwSt und dann soll er noch die Pauschale zahlen.

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Wenn man zum vorsteuerabzug berechtigt ist, werden nur dir netto Anschaffungskosten bilanziert. Die beim Einkauf an den Lieferanten gezahlte ust wird als vorsteuer vom Finanzamt erstattet/mit der eigenen Ust verechnet. Dafür wird die vorsteuer als Forderung ggü dem Finanzamt gebucht.

Ist man zb als Kleinunternehmer nicht zum vorsteuerabzug berechtigt, dann werden die bruttobeträge als Anschaffungskosten bilanziert