Brille kaufen mit 16?

10 Antworten

Rein rechtlich darfst du eine Brille kaufen. Falls deine Eltern das aber nicht wollen und das Geschäft anfechten wollen (warum auch immer sie das machen sollten) dann darf die Brille nichts gekostet haben, was über einen angemessenen Taschengeldbetrag hinausgeht (was auch immer das ist). Solange du keine Brille für 1000 Euro kaufen willst, solltest du keine Probleme kriegen.


patrick9816 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 20:08

Ok Danke. 200 € sind ja noch im Rahmen :)

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jurafragen  12.11.2014, 20:09

Es kommt nicht auf einen "angemessenen Taschengeldbetrag" oder ähnlichen Unsinn an.

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Es kommt ganz auf die Brille an..

Du bist noch minderjährig und gilst gem § 106 BGB als beschränkt Geschäftsfähig (deine Rechtsgeschäft sind schwebend unwirksam). D.h.: um ein rechtskräftiges Rechtsgeschäft abschließen zu können die Einwilligung (im Vorraus) oder die Genehmigung (im Nachhinein), ansonsten ist das Rechtsgeschäft nichtig.

Jedoch gibt es Ausnahmen für die du nicht die Zustimmungen deines gesetzlichen Vertreters benötigst:

  • Rechtlicher Vorteil: Rechtsgeschäften bei denen du (der Minderjährige) lediglich einen Rechtlichen Vorteil erzielst sind von Anfang an wirksam! (siehe § 107 BGB)

    • Beispiel: deine Oma, schenkt dir einen Ring - jedoch gilt: Sobald die geschenkte Sache im Nachinein Kosten verursachen, bedarf es wieder der Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter. Ein Beispiel dafür wäre wenn deine Oma dir eine Katze schenkt, denn die haltung der Katze (Katzenstreu, Futter, Kratzbaum, Tierartztbesuche etc.) gibt es Kosten zur Folge die deine Eltern sonst tragen müssen.
  • Taschengeldparagraph: Rechtsgeschäfte die du mit eigenen Mitteln finanzieren kannst die dir von deinem gesetzlichen Vertreter oder dritten überlassen wurden, sind von Anfang an wirksam! (siehe: § 110 BGB)

    • Beispiel: Du kaufst dir ein Computerspiel mit deinem Taschengeld, jedoch möchten deine Eltern nicht das du dein Geld für Computerspiele ausgibst - in diesem Fall haben deine Eltern keine rechtliche handhabe gegen das RG vorzugehen.
  • Erwerbsgeschäft: Wenn ein Minderjähriger beschr. Geschäftsfähiger Rechtsgeschäfte zur Ausübung seines Gewerbes abschließt, sind diese ebenfalls von Anfang an wirksam! (siehe: § 112 BGB)

    • Beispiel: Ein Jugendlicher Arbeitet in einem Supermarkt an der Kasse - alle Geschäfte die er als Kassierer durchführt sind gültig.
  • Erfüllung des Dienst und Arbeitsverhältnisses: Alle Rechtsgeschäfte die dazu dienen das ein Minderjähriger seiner Arbeit nachgehen kann sind ebenfalls von Anfang an wirksam! (siehe: § 113 BGB)

    • Beispiel: Ein Auszubildender kauft sich ein Jahres Abonement für öffentliche Verkehrsmittel. In diesem Fall benötigt er dieses Abonement um zum Ausbildungsbetrieb zu gelangen.

Um auf deine Frage zurückzukommen: Du benötigst keine Zustimmung, sobald eine der 4 Ausnahmeregleungen auf deine Situation zutreffen. Wenn du die Brille mit eigenen Mitteln (Beispielsweise mit deinem eigenen ersparten Taschengeld; Geld aus einem Nebenjob oder einem Geldgeschenk) finanzierst, darfst du die Brille selbst Kaufen und der Kaufvertrag ist damit von Anfang an wirksam. Nur weil du beim Kaufen einer Brille einen "richtigen" Vertrag (einen Schriftlichen) unterschreibst, heist das noch lange nicht das du dafür 18 sein musst. Oder wenn deine Eltern dir die Brille Zahlen und du alleine zum Optiker gehst, jedoch schon vorher die Zustimmung der Eltern dafür hast das du die Brille kaufen darfst, dann kannst du das Rechtsgeschäft ebenfalls wirksam abschließen.

Lg, Anduri 87


Anduri87  14.11.2014, 21:38
Anmerkung:

Es handelt sich hierbei nur um ein theoretisches Konstrukt, das auf die mögliche Situation anwendbar ist. Jedoch (!) sieht der Gesetzgeber nur den Rahmen der Geschäftsfähigkeit vor. Ein Optiker kann auch in seinen Vertragsbestimmungen klar definiert haben das die Vertragspartei Volljährig sein muss, was häufig auch der Fall ist. Denn es handelt sich teils um hohe Geldbeträge auf denen er im schlimmsten Fall selbst hocken bleibt.

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solch einen Fall hatte ich auf der Arbeit. Die Lage war so, dass die Jugendliche den Auftrag erteilt hat, aber ihre Eltern sollten noch anrufen und bestätigen, dass alles seine Richtigkeit hat. Da sichert der Optiker sich ab, damit nicht später die Eltern kommen und sagen, die/der Jugendliche hatte gar nicht die Erlaubnis...also mein Tipp an Dich, patrick: nimm ein Elternteil mit, das ist auf jeden Fall besser. Bei uns wurde der Auftrag 4 Wochen später storniert, weil die Eltern sich nicht gemeldet hatten...

es ist Tatsache, dass man bis zum 18. LJ laut Gesetz nur eingeschränkt geschäftsfähig ist.

Ja, selbstverständlich. Wenn du diese von deinem Taschengeld oder von deinem Ersparten kaufst (z.B. Weihnachtsgeld von Oma und Opa).

Wenn die Brille allerdings 1.500 Euro kostet, ist der sog. Taschengeldparagraf nicht mehr geltend und deine Eltern müssten zustimmen. Wenn sie die Brille darauf zurücktragen, muß der Optiker das Geld zurückgeben.


jurafragen  12.11.2014, 20:07

Undwiedr jemand, der in § 110 BGB etwas hineininterpretiert, dass dort definitiv nicht steht.

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grundsätzlich ja ....

aber deine eltern könnten eventuell dem kauf widersprechen ....

also frag deine eltern .... und alles wird gut