Brille im sportunterricht kaputt gemacht

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Schüler sind grundsätzlich gegen Unfallschäden durch die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert, dies gilt in diesem Fall auch für Sachschäden. Da die Aufsichtskraft - hier wohl der/die Sportlehrer/in höchstwahrscheinlich ihre Aufsichtspflicht nachgekommen ist und den Sachschaden nicht verhindern konnte, zahlt die GUV. Wenn das ganze in der privaten Wohnung passiert wäre, würde bei noch schulpflichtigen Kindern die Haftpflicht der Eltern für den Schaden aufkommen.


Voce71  04.06.2013, 17:00

Wobei ich mich gerade frage, warum das Lehrpersonal in diesem Fall die Lage nicht erklärt und aufklärt wie weiter vorgegangen wird.

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  1. Die Schuleversicherung kommt nur für den Schaden auf, wenn so was mitversichert ist. Ist er nur Personenversichtert, kommt die Schulversicherung dafür nicht auf.

  2. Würde ich sagen, trägt er eine gewisse Mitschuld, wenn er meint, beim Sportunterricht seine Brille aufzuhaben. Dafür gibt es Kontaktlinsen und extra Sportbrillen. Von dem her würde ich an deiner Stelle, wenn er es verlangt, nicht den ganzen Schaden zahlen. Könntest es aber auch über die Haftpflicht zB versuchen.

Hey,

du musst nichts bezahlen, wie therealsuperman schon sagte:

dafür biste versichert.

Du musst den Unfall dann melden und dann würde die Schule dafür bezahlen, da es ja in der Schule passiert ist. Wenn du es nicht gemeldet hast, dann bezahlt das deine private Versicherung, da es ein Unfall war. Zumindest müsste sie das. Ich hoffe, ich konnte dir helfen und du machst dir keine Sorgen mehr.

LG papierblatt

Normalerweise müsste das die versicherung von dem Jungen bezahlen, falls er eine Versicherung hat !

du musst gar nichts bezahlen, dafür biste versichert.