Braucht man eine Arbeiterlaubnis?

Aufenthalt karte von italia - (Arbeit, Karten, Italien)

3 Antworten

Wenn sie keine EU-Bürgerin ist braucht sie eine Arbeitserlaubnis.

Ja. Aufenthaltserlaubnis ist nicht gleich Arbeitserlaubnis, vorausgesetzt, sie ist keine EU-Bürgerin.

In deiner anderen Frage von vor ein paar Tagen hast du geschrieben, deine Freundin sei EU-Bürgerin - das kann aber nicht sein, wenn sie eine unbefristete italienische Aufenthaltserlaubnis hat. Die bekommen nur nicht-EU-Bürger.
Dazu, ob sie damit hier arbeiten darf, habe ich dies gefunden:

Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten möchten, müssten Sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte vor der Einreise nach Deutschland an die für Ihren aktuellen Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung.

http://www.auswaertiges-amt.de/sid_7B526627500EE8F54332CDDB79A5897B/DE/Infoservice/FAQ/ArbeitLebenDeutschland/09-EU-Aufenthaltserlaubnis.html?nn=383016