Brauchen E-Scooter in Österreich und der Schweiz ein Kennzeichen?

1 Antwort

Die Auto-Revue schreibt dazu (für Österreich) Folgendes:

Versicherung: Braucht man ein Kennzeichen für E-Scooter?
  • Für E-Scooter bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit bzw. bis 250 Watt Nenndauerleistung ist kein Kennzeichen bzw. keine Versicherungsplakette notwendig. Zu einer Haftpflichtversicherung wird aber dennoch geraten.
  • Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h bzw. ist ein Motor mit mehr als 250 Watt Nenndauerleistung verbaut, wird ein solcher E-Scooter als Motorfahrrad definiert. Heißt: Typisierung, Versicherung und Zulassung ist notwendig. Ein Führerschein der Klasse AM oder B ist dann somit ebenfalls Pflicht. Daraus ergibt sich ein Mindestalter von 15 Jahren (mit Mopedführerschein), andernfalls ist die Benutzung im öffentlichen Verkehr erst nach Innehabung eines anderen Führerscheins erlaubt.
Woher ich das weiß:Recherche