Hallo!
Ich wohne in einer Mietwohnung im 5. OG eines Hochhauses.
Das Haus ist ca. 1965 erbaut worden und so alt ist auch der Aufzug.
Da die Mieterfluktuation in diesem Hause sehr hoch ist, ist der Aufzug nach Ein-/Auszügen mindestens einmal im Monat für 1-2 Tag defekt.
In den 3 Jahren, in denen ich nun hier wohne, war der Aufzug einmal drei Wochen, ca. 1 Jahr später 1,5 Wochen nicht nutzbar weil die Ersatzteilbeschaffung jeweils so lange dauerte. Nun ist es in den letzten beiden Monaten so, dass mindestens einmal pro Woche, zudem meist an Wochenenden, der Aufzug 1-2 Tage steht und repariert werden muss.
Das Unternehmen weigert sich, obwohl die Wartungsfirma kaum noch an Ersatzteile kommt oder aber diese erst "bearbeiten" muss, damit sie eingebaut werden können (unlängst sagte mir einer der Monteure es sei absehbar, wann es für das Modell keine Ersatzteile mehr gäbe, weil der Aufzug völlig überaltert sei), eine neue Aufzugsanlage einzubauen.
Nun zu meiner Frage (ich habe hierzu bereits das Internet abgesucht ohne fündig geworden zu sein): Gibt es kein Gesetzt, dass ein Wohnbauunternehmen verpflichtet, einen Aufzug der so verbraucht ist, öfter stecken bleibt bzw. regelmässig über Tage oder Wochen ganz steht, auszutauschen? Wenn in meinem Mietvertrag ausdrücklich der Aufzug zur gemeinschaftlichen Nutzung Vertragsbestandteil ist, ich zudem in der Jahresabrechnung einen Betrag von monatlich 80 € für Aufzugswartung zahle, dürfte es doch nicht sein, dass ich mich als Mieter mit einer derart unzuverlässigen Aufzugsanlage abzufinden habe. Schließlich will der Vermieter ja auch seine Miete pünktlich haben!
Die Bewohner der unteren Stockwerke benutzen ihn - sofern sie nicht krank oder gehbehindert sind - ohnehin nicht weil er außerdem sehr rumpelt und holpert. Auch ich habe Besucher, die lieber in den 5. Stock hoch gehen, weil sie in dem alten Ding Angstzustände haben.
Kennt sich jemand in der diesbezüglichen Gesetzgebung aus?
Im voraus vielen Dank für evtl. Aufklärung!