Brauch ich das bei 600€?
Hallo ich verkaufe einen Gaming PC auf eBay für 600€ brauche ich da ein Verkaufsvertrag ???
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heizfeld/1587311154865_nmmslarge__0_0_1071_1071_bc5135be7491cfde9c137ff703a118b0.jpg?v=1587311155000)
Hallo,
ein Vertrag entsteht durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Das Angebot des Verkäufers und das angenommene Gebot des Käufers sind bereits ein Vertrag, der mit Bezahlung und Lieferung abgeschlossen ist. Der ist auf ebay auch hinreichend dokumentiert, man kann sich die Seiten ja ausdrucken.
LG
Harry
![](https://images.gutefrage.net/media/user/priesterlein/1542055893934_nmmslarge__444_0_1075_1075_c1ca1c12508ee885dc0aee04c6e0cbf8.png?v=1542055894000)
ich verkaufe keine Gaming PC auf eBay
Wer nichts verkauft, braucht auch keinen Vertrag.
Wenn du verkaufst, achte auf die genauen Formulierungen, die du in der Anzeige verwendest, denn es sind einige unterwegs, die es nur zu gerne darauf anzulegen, unbedachte Verkäufer abzuziehen. Ob du einen Vertrag willst oder nicht, ist allein Dir und dem Käufer überlassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HeinrikH/1450036098621_nmmslarge__96_0_480_480_d5f31cb53e0f2891aac49f0951106a0f.jpg?v=1450036099000)
Der Vertrag muss nicht schriftlich sein. Wenn Du sagst, dass Du den PC für 600€ verkaufst und der Käufer das annimmt, ist das schon ein Kaufvertrag.
Es ist allerdings bei einem Gegenstand wie einem PC sinnvoll einen schriftlichen Vertrag mit allen wichtigen Daten zu verfassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ohne Kaufvertrag kann man nichts verkaufen. Ohne Kaufvertrag gäbe es keinen Verkäufer, keinen Käufer, keine Übereignung des Kaufgegenstandes, und kein Geld. Dabei ist es unerheblich, um welchen Kaufpreis es geht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist es auf Ebay Kleinanzeigen`? Dann denke ich nicht.
Wir haben auch schon sachen für 1000 € dort verkauft
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Anbieten eines Artikels, die Willenserklärung eines Interessenten, den Artikel kaufen zu wollen, und die Willenserklärung des Anbieters, den Artikel zum gebotenen Preis verkaufen zu wollen, stellen einen Kaufvertrag dar.