Blitzer auf meinen Namen obwohl ich das nicht bin?

7 Antworten

Du musst innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab Zugang des Bußgeldbescheides, Einspruch einlegen. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Bußgeldstelle. Den Einspruch brauchst Du nicht zu begründen. Wenn die Behörde ihren Irrtum nicht selber bemerkt, wird sie die Akte an das zuständige Amtsgericht senden, i.d.R. das, das für den Ort der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zuständig ist. Bei Heranwachsenden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wäre auch das für den Wohnort des Betroffenen zuständige Amtsgericht zuständig, was aber meistens übersehen wird. Dort wird es dann zu einer Hauptverhandlung kommen, innerhalb derer das Gericht Dein Gesicht mit dem anlässlich der Messung aufgenommenen Foto vergleicht. Dann sollte es auf Kosten der Staatskasse zu einem Freispruch kommen. Selbstverständlich kannst Du auch den wirklichen Fahrer als Zeugen benennen oder ihn zu der Verhandlung einfach mitnehmen. Dem kann nichts passieren, da die Angelegenheit ihm gegenüber verjährt wäre ( dreimonatige Verjährungsfrist ). Wenn Du schon bei der Bußgeldstelle den wirklichen Fahrer benannt hast, droht Dir dann noch nicht einmal ein Fahrtenbuch. Wenn der/die Richter(in) den Freispruch kommen sieht, wird er/sie das Verfahren möglicherweise auch bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung einstellen.


Mahmud1995 
Beitragsersteller
 18.07.2020, 00:54

Also wenn ich jetzt Einspruch einlege und ein Foto von mir mit anfüge und die dann feststellen das ich nicht der Fahrer bin und es schon über 3 Monaten sind, kann dem wirklichen Fahrer auch nichts passieren?
Ich hab dort angerufen und auch denen vorgeschlagen das ich gerne vorbei kommen kann und wir direkten Vergleich machen können, also persönlich und dann meinte man zu mir ich soll es schriftlich mit nem Foto machen und falls ich es doch nicht bin wird’s teuer für mich angeblich. Ich war’s wirklich nicht und niemand hat auch einen Fahrer angegeben also meinen Namen aufkeinenfall und die haben von sich selber aus entschieden das ich es bin.

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Dachtichsmir  19.07.2020, 17:27
@Mahmud1995

Die haben schon Dein Foto, das lassen die sich nämlich von Deinem EMA zusenden. Lege einfach Einspruch ein. Dann verfahre wie in meiner Antwort. Außerdem ist Dein Anruf mit Sicherheit in Gestalt eines Aktenvermerks festgehalten.

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Einspruch einlegen (Frist beachten) und Beweismittel (evt. Kopie Lichtbild Perso) mitschicken.

Beweisen, am besten mit einem Anwalt und dem Foto deines Führerscheins..

Wenn du weißt, wer es war, dann gib den richtigen an...


Kuestenflieger  17.07.2020, 09:57

ohne kostenpflichtige juristen gehts auch .

anrufen und auf die angegebenen Daten : Name UND Adresse des Fahrers hinweisen . Kann es nämlich sein das nur der Name genannt wurde ?

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deruser1973  17.07.2020, 10:02
@Kuestenflieger

Klaro, geht's damit auch, aber sicherer ist der Weg über den Juristen... Den der nutzt gleich alle Möglichkeiten, die der Fragesteller gar nicht in Betracht zieht..

Man kann sich ja auch erstmal beraten lassen, beim Anwalt, das ist kostengünstig...

Meist geht es ja auch nicht um das Geld, meist geht es um die Punkte, die dann zum Fahrverbot führen - und da ist ein Anwalt, in jedem Fall günstiger...

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Du musst eigentlich einen Einspruch einlegen innerhalb 2 Wochen ab dem Zeitpunkt, wo du den Brief bekommen hast.

Das kannst du ja mit Hilfe deines Personalausweises belegen, dass du nicht der Fahrer bist.

Melde dich bei der entsprechenden Stelle und frag dort nach, warum du den Bescheid zurück erhalten hast. Du hast den tatsächlichen Fahrer ja schließlich angegeben.