BKA ode LKA, Bundespolizei Ausbildung erfahrungen?

4 Antworten

Wenn du die nötigen Infos jetzt noch nicht hast, wird das nix mit nächstes Jahr. Aber ich sag dir, was du wissen musst:

Es gibt bei der (Bundes)Polizei einen

  • mittleren Dienst (Voraussetzung: Realschulabschluss)
  • gehobenen Dienst (Voraussetzung: FHR/Abi)
  • höheren Dienst (Voraussetzung: abgeschl. Studium)

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg
  • Bund

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben. Weitere, bundesweit einheitliche Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG.
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlichdemokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Eignung

Weitere formale Voraussetzungen hängen von den einzelnen Bundesländern ab.

Nach der Ausbildung bist du zunächst einige Jahre bei der Schutzpolizei und kannst dich anschließend um eine Spezialisierung, u.a. bei der KriPo oder SEK bewerben.

In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und beim BKA ist der Direkteinstieg für den gehobenen Dienst bei der Kripo möglich.

Polizisten werden nicht nach Tätigkeit bezahlt, sondern nach Amtsbezeichnung und Erfahrungsstufe. Folgende Zuschläge können noch gewährt werden:

  • Familienzuschläge
  • Polizeizulage (127€)
  • Schichtdienstzulage
  • Gefahrenzuschlag beim SEK

Amtsbezeichnungen des mittleren Polizeidienstes:

  • Polizei-/Kriminalmeister (A7)
  • Polizei-/Kriminalobermeister (A8)
  • Polizei-/Kriminalhauptmeister (A9)

Amtsbezeichnungen des gehobenen Polizeidienstes:

  • Polizei-/Kriminalkommissar (A9)
  • Polizei-/Kriminaloberkommissar (A10)
  • Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A11)
  • Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A12)
  • Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A13)

Amtsbezeichnungen des höhreren Polizeidienstes:

  • Polizei-/Kriminalrat (A13)
  • Polizei-/Kriminaloberrat (A14)
  • Polizei-/Kriminaldirektor (A15)
  • Leitender Polizei-/Kriminaldirektor (A16)

Höhere Amtsbezeichnungen sind in jedem Land unterschiedlich Die Zahlen in den Klammern hinter den Amtsbezeichnungen sind die Besoldungsgruppen. Du gibst bei Google [dein Bundesland] [Besoldungsgruppe] ein, um zu erfahren, wie viel Geld ein Polizist im jeweiligen Amt verdient.

Ich wollte auch informationen und weis wo ich sie gehollt habe? direkt vor ort :) hatte ne top beratung und war alles kostenlos :)

Die besten ersten Erkenntnisse gewinnst du auf den HPs der LKAs und des BKA. Dort findest du auch die Einstellungsvoraussetzungen, Laufbahnmöglichkeiten, Laufbahnziele, und die Spezialisierungsmöglichkeiten.

Oder man macht es wie früher, als es noch kein Internet gab: Man geht zu den Ämtern / Institutionen direkt und führt ein persönliches Gespräch. So würde ich es auch heute noch machen

Immer an Ort und Stelle holen, dann ist es aus 1. Hand.