Bis zu welchem Verwandtschaftsgrad sucht ein Nachlassverwalter nach noch lebenden Familienmitgliedern?
- Wie weit wird nach entfernten Verwandten gesucht? Damit meine ich
z.B. eventuelle Nachkommen von Geschwistern oder von Cousins/Cousinen von Urgroßeltern oder
z.B. eventuelle Enkel von Cousins/Cousinen.
- Hierzu die Frage, ob diese weit entfernten Verwandten wirklich noch als Verwandte zählen und zwangsläufig vom Erbe profitieren.
- Oder ist die Verwandtschaft zu weit entfernt und eine nicht verwandte Person kann lt. Testament das Erbe antreten?
2 Antworten
Der Nachlassverwalter sucht nach Erben bis zur 3. Verwandtschaftsordnung. Das sind Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister und deren Kinder. Verwandte, die weiter weg sind, wie Enkel von Cousins, werden meistens nicht mehr berücksichtigt. Wenn keine Erben da sind, geht das Erbe entweder an den Staat oder an Leute, die im Testament genannt sind.
Nachlassgerichte haben leider kein großes Interesse Nachkommen zu suchen. Sie geben sich hierbei auch keine wirkliche Mühe, sondern schieben dies lieber an z.B. Vermieter ab. Aber 3. Ordnung verlieren sie völlig das Interesse obwohl das eigentlich nicht richtig ist.
Wenn der Staat keinen Erben findet, dann erbt er selber. Der Staat macht da jedes Jahr Millionen im dreistelligen Bereich je Bundesland.
Deshalb gibt es ja auch Erbensucher, die das ohne Auftrag versuchen. Die werden dann von den Erben bezahlt. Aber nur bei größeren Vermögen.
Danke sehr für Deine Antwort!