Bin in der Ausbildung und habe die Probezeit bestanden und jetzt bin ich seid 1 1/2Woche krankgeschrieben koennen dir mich kündigen ?

6 Antworten

Nicht, wenn du das Krankmeldungsprozedere richtig gemacht hast - Arbeitgeber bescheid sagen noch vor Dienstbeginn am ersten Tag, dann ab zum Arzt und AU holen, erneut bescheid sagen, wie lang die AU geht, AU zum AG schicken.

Azubis sind ohnehin nur sehr schwer zu kündigen, wenn die Probezeit einmal rum ist. Unentschuldigtes Fehlen - übrigens auch in der Berufsschule! - kann aber, zumindest im Wiederholungsfall, dann doch einer der Gründe sein, die eine Kündigung eines Azubis rechtfertigen.

Du musst also keine Sorge haben, wenn du tatsächlich krank bist und deshalb mit dem korrekten Prozedere fehlst. Achte allerdings darauf, dass du in der gesamten Ausbildungszeit nicht mehr als 10-15% Fehlzeiten hast! Das wäre nämlich der Moment, wo bei der Zulassung zur Abschlussprüfung Probleme kommen könnten, wenn die Kammer entscheidet, dass aufgrund der vielen Fehlzeiten das Ausbildungsziel nicht erreicht wurde...

Kündigung bei Krankheit
Auszubildenden kann auch während einer Krankheit gekündigt werden. Die Krankheit verhindert nicht, dass eine Kündigung aus anderem Grund (zum Beispiel verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule) wirksam wird.
Der Betrieb kann dem Auszubildenden aber wegen einer Krankheit grundsätzlich nicht kündigen.
In zwei Fällen ist eine Kündigung wegen Krankheit jedoch ausnahmsweise möglich, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Da es sich insoweit um eine personenbedingte Kündigung handelt, ist keine vorherige Abmahnung erforderlich:
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Bei häufigen Kurzerkrankungen kann gekündigt werden, wenn
in einem Zeitraum von 24 Monaten
pro Jahr mindestens ungefähr 45 bis 60 solcher Kurzkrankheitstage anfallen.
Kündigung bei Langzeiterkrankungen
Bei Langzeiterkrankungen kann gekündigt werden, wenn
feststeht, dass die Eignung für den Ausbildungsberuf infolge der Krankheit (zum Beispiel Allergien) dauerhaft entfallen ist
oder mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist. Dies ist der Fall, wenn in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Gesundung zu rechnen ist (BAG 12.04.2002; NZA 2002,1081) oder der Azubi bereits 18 Monate arbeitsunfähig erkrankt und eine Gesundung noch völlig ungewiss ist (BAG 21.05.1992; DB 1993, 1292).

https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/ausbildung/ausbildung-von-a-z/krankheit-arbeitsunfaehigkeit-2596750

Ist hier sehr schön auf den Punkt gebracht, deswegen schreibe ich es nicht noch mal um. Wenn es also nur eine "normale" Erkrankunjg ist und du nicht ständig wegen irgendwelchen Kleinigkeiten fehlst, kann dir nichts passieren.

Wenn du dich im Betrieb krank gemeldet hast und vom Arzt eine AU vorlegen kannst, dann kannst du nicht gekündigt werden. Du hast dann schließlich alle Formalien eingehalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn man mit einem Azubi oder Mitarbeiter zufrieden ist, wird man ihm nicht kündigen, wenn er in der Erkältungssaison mal krank ist.

Nein, das ist kein Kündigungsgrund.