Bin ich rechtlich dazu verpflichtet meiner Mutter Miete zu zahlen, wenn ich in ihrer Wohnung wohne und Arbeitslos bin?

2 Antworten

Als 21-jährige arbeitslose Person, die nach der Ausbildung bei ihrer Mutter wohnt, sind Sie rechtlich nicht verpflichtet, Ihrer Mutter Miete zu zahlen. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:

1.Bürgergeld und Wohnkosten für unter 25-Jährige: Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und bei Ihren Eltern leben, übernimmt das Jobcenter in der Regel keine Kosten für eine eigene Wohnung. Dies gilt insbesondere, wenn der Vermieter ein Elternteil ist.

Keine ernsthafte Zahlungsverpflichtung: Gerichte haben in ähnlichen Fällen entschieden, dass keine ernsthafte Zahlungsverpflichtung besteht, wenn ein Kind im Elternhaus wohnt und die Eltern nur dann Miete verlangen, wenn diese vom Jobcenter übernommen wird. Es wird davon ausgegangen, dass Eltern ihrem Kind grundsätzlich kostenlosen Wohnraum zur Verfügung stellen würden.

Verwendung des Bürgergeldes: Das Bürgergeld ist für die Grundsicherung gedacht und sollte nicht für Mietzahlungen an Eltern verwendet werden, wenn diese nicht vom Jobcenter anerkannt sind.

Unterhaltspflicht der Eltern: Solange eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht, dürfen sie keine Miete von ihrem Kind verlangen. In Ihrem Fall, als 21-Jährige/r nach der Ausbildung, könnte noch eine Unterhaltspflicht bestehen, insbesondere während der kurzen Arbeitslosigkeit.

Temporäre Situation: Da Ihre Arbeitslosigkeit nur 1-2 Monate andauern soll, wäre es ungewöhnlich, wenn Ihre Mutter in dieser Zeit plötzlich Miete verlangen würde, wenn sie es vorher nicht getan hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass Sie in dieser Situation nicht rechtlich verpflichtet sind, Miete zu zahlen.

Quellen:

https://www.buerger-geld.org/wohnung-kdu/

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/miete-vom-eigenen-kind

https://www.smartlaw.de/rechtsnews/familie-vorsorge/jobcenter-braucht-keine-miete-fuer-unterbringung-im-elternhaus-zu-zahlen

Woher ich das weiß:Recherche

Inkognito-Nutzer   20.07.2024, 23:35

Wie sieht es aus wenn man noch in der Ausbildung ist. Und die Mutter Nebenkosten will von der Mietwohnung, aber auch zusätzlich 100€ Miete. Das Kind kann alle ihre Kosten sonst von ihren Ausbildung Gehalt selbst übernehmen, so das die Mutter eigentlich nichts dazu tun müsste. Darf die Mutter die 100€ verlangen?

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JULEZKI3  20.07.2024, 23:42
@Inkognito-Beitragsersteller

Wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden und bei Ihrer Mutter wohnen, gibt es rechtliche und praktische Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, wenn Ihre Mutter von Ihnen Miete und Nebenkosten verlangt.

### Rechtliche Aspekte

1. **Unterhaltspflicht der Eltern**:

- Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Kinder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung zu unterstützen. Dies schließt auch die Bereitstellung von Wohnraum ein[1][2].

- Diese Unterstützungspflicht bedeutet jedoch nicht, dass Eltern keine Beiträge von ihren Kindern verlangen können. Es ist rechtlich zulässig, dass Eltern von ihren volljährigen Kindern, die noch in Ausbildung sind, einen angemessenen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten verlangen[2][6].

2. **Angemessener Beitrag**:

- Ein angemessener Beitrag kann beispielsweise in Form von Beteiligungen an den Nebenkosten und einer moderaten Miete erfolgen. In der Praxis wird oft empfohlen, dass dieser Beitrag etwa 15-30% des Ausbildungsgehalts betragen kann[6].

- Es ist jedoch wichtig, dass der Beitrag nicht so hoch ist, dass das Kind seine Ausbildungskosten und persönlichen Ausgaben nicht mehr decken kann.

### Praktische Aspekte

1. **Familieninterne Vereinbarungen**:

- Es ist sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam eine detaillierte Kostenaufstellung erstellen und besprechen, welchen Anteil das Kind zum Haushaltsetat beitragen kann[6]. Dies fördert das Verständnis und verhindert Missverständnisse.

- Eine klare und faire Vereinbarung kann dazu beitragen, dass das Kind lernt, Verantwortung für seine Finanzen zu übernehmen, ohne sich überfordert zu fühlen.

2. Finanzielle Selbstständigkeit:

- Während der Ausbildung ist es wichtig, dass das Kind einen Teil seines Einkommens behält, um persönliche Ausgaben zu decken und finanzielle Selbstständigkeit zu entwickeln. Eltern sollten daher darauf achten, dass die geforderten Beiträge nicht das gesamte Ausbildungsgehalt aufzehren[6].

Zusammenfassung

Ihre Mutter darf rechtlich gesehen von Ihnen einen angemessenen Beitrag zu den Nebenkosten und eine moderate Miete verlangen, auch wenn Sie noch in der Ausbildung sind. Dieser Beitrag sollte jedoch fair und im Rahmen dessen sein, was Sie sich leisten können, ohne Ihre Ausbildung und persönliche Ausgaben zu gefährden. Eine offene Kommunikation und klare Vereinbarungen sind der Schlüssel, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Quellen:

[1] (Ab wann) können Eltern Miete von ihrem Kind verlangen? - Anwalt.de https://www.anwalt.de/rechtstipps/ab-wann-koennen-eltern-miete-von-ihrem-kind-verlangen-212541.html

[2] Miete vom eigenen Kind | Das Rechtsportal der ERGO https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/miete-vom-eigenen-kind

[3] Mietverträge unter Angehörigen / 4.1 Mietverträge zwischen Eltern ... https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/mietvertraege-unter-angehoerigen-41-mietvertraege-zwischen-eltern-und-kindern_idesk_PI20354_HI7360444.html

[4] Können Eltern Miete von Kind verlangen? - UNTERHALT.com https://www.unterhalt.com/aktuelles/koennen-eltern-miete-von-kind-verlangen.html

[5] Wohnrecht von Kindern: Welche Ansprüche haben sie und welche ... https://www.aktiv-online.de/ratgeber/wohnrecht-von-kindern-welche-ansprueche-haben-sie-und-welche-rechte-haben-eltern-3734

[6] "Hotel Mama": Was müssen Jugendliche mit Einkommen bezahlen? https://www.t-online.de/leben/familie/teens/id_62415190/-hotel-mama-was-muessen-jugendliche-mit-einkommen-bezahlen-.html

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Igrendwas läuft bei Dir schief.

Wohngeld und Bürgergeld sind nicht dasselbe, wobei man auf beide Leistungen auch unter 25 Anspruch hat.

weil der Vermieter die Mutter ist

Dann muß grundsätzlich auch Miete gezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.