Bin ich mit einer 20 Stunden Woche gesetzlich krankenversichert?

3 Antworten

Vollständig nicht, es ist immer zur Hälfte Arbeigeber und Arbeitnehmer.

Nein, das wird aufgeteilt.

Er führt sie für dich vollständig ab, aber zahlen tut er nur die Hälfte. Die andere Hälfte wird von deinem Brutto einbehalten.