Bin ich als Student zu Steuererklärung gezwungen?

4 Antworten

Chat GPt hat von steuerrecht keine Ahnung. Ich habe bei Tests da nur völlig falsche Antworten mit erfundenen Quellen bekommen.

Nur weil der Bruttolohn über dem grundfreibetrag liegt, muss es das zu versteuernde Einkommen ja nicht tun. Das ist soeben inter Berücksichtigung der pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben noch darunter. Daher wurde bekannt dir auch noch keine Lohnsteuer einbehalten. Dementsprechend kann auch nichts erstattet werden. Wenn du also ich noch weitere Einkünfte, lohnersatzleostungen (wie bestreitet du aktuell deinen Lebensunterhalt?) o.ä. musst du keine Steuererklärung abgeben. Und solange deine Werbungskosten insgesamt durch die Arbeit und ich vermute mal in dem Alter hast du auch schon eine Ausbildung wodurch die Kosten des Studiums auch als Werbungskosten anzuerkennen wären nicht über dem Bruttolohn liegen gibt es auch keinen Verlust der vorgetragen werden könnte. Eine Steuererklärung lohnt sich also nicht. Zumindest nicht für 2024.

Was hast du 2023 vor dem Studium gemacht? Hast du da gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt?


ArminMas 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 10:03

Vielen Dank für Erklärung.

Ich bin Ausländer, bin seit spät 2023 in Deutschland.
Lebensunterhalt verhalte ich durch aktuelle Midi-Job.

..., dass keine Lohnsteuer aus meinem Gehalt abgezogen wurde, obwohl ich c.a. 1100Є vergütet bin, und mit meinem aktuellen Gehalt werde ich in Jahresende mehr als Grundfreibetrag (11.600Є) verdienen.

Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen der mtl. Lohnsteuer und der jährl. Einkommensteuer: beim Single in Lohnsteuerklasse 1 wird erst ab 1358€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten vom Lohnbüro.

Bei der jährl. Ek-Steuer gibt es beim Single den Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ + den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230€; also in der Summe sind mind. 12.834€ im Jahr einkommensteuerfrei - mit dem Vorsorgeaufwand beim Midijob sogar noch mehr ;-))

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  06.09.2024, 15:51

Falls du keine weiteren Einkünfte hast wie z.B. Entgeltersatzleistungen, also z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld usw., dann bist du auch nicht zur Abgabe verpflichtet!

Als Chat-GPT sage, ich muss es als Steuererklärung angeben und etwas Geld als Lohnsteuer zurückzahlen.

Chat GPT sollte man auch da auch möglichst nicht befragen, weil da oftmals Schwachsinn bei rumkommt.

Ich habe bemerkt, dass keine Lohnsteuer aus meinem Gehalt abgezogen wurde, obwohl ich c.a. 1100Є vergütet bin, und mit meinem aktuellen Gehalt werde ich in Jahresende mehr als Grundfreibetrag (11.600Є) verdienen.

Normal, dass keine Lohnsteuer einbehalten wurde (in 2023 wurde erst ab 1.290€ Brutto Lohnsteuer einbehalten, in 2024 erst ab 1.358€ Brutto).

Und der Grundfreibetrag hat auch nichts mit irgendeinem Brutto zu tun (Der ist nur dann relevant, wenn es darum geht, ob Einkommensteuer mit Steuerbescheid festgesetzt wird (nachdem eine Steuererklärung abgegeben wird).

Meine Frage ist: bin ich dazu gezwungen?

So wie ich deine Frage lese, nein. Du bist nicht abgabeverpflichtet.

werde ich Strafbar, wenn ich es nicht tue?

Wenn du abgabeverpflichtet wärst: Was heißt "Strafe"?

In solchen Fällen schätzt das Finanzamt deine Besteuerungsgrundlagen und es können Verspätungszuschläge anfallen.

Gründe für eine Abgabeverpflichtung wären bspw (Keine abschließende Aufzählung):

  • Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Elterngeld...) , die mehr als 410€ im Jahr betragen
  • Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungssteuer unterlagen
  • Steuerklasse 3 und 5 + beide Parteien haben Arbeitslohn
  • Einkünfte über 410€, die nicht dem Steuerabzug unterlagen
  • Bei mehreren Beschäftigungen, wenn Steuerklasse 6 angewandt wird
  • Verlustvortrag

Man kann aber natürlich überlegen, ob sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt. Du hast keine Lohnsteuer gezahlt... Aber: Wenn du schonmal eine Ausbildung/Studium vorher abgeschlossen hast, könntest du ggf. Werbungskosten für dein jetziges Studium geltend machen und ggf. einen Verlustvortrag entstehen lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Bei 1100 wird natürlich keine Steuer abgezogen. Erst ab ca. 1350 Euro. Daher alles korrekt und Steuererklärung musst du auch nicht machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung