Bildschirmaufnahme von Film legal?

2 Antworten

Privatkopien sind erlaubt, sofern man bei der Aufnahme keinen Kopierschutz umgeht.

Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen.

§ 53 Absatz 1 UrhG

Es ist nicht erlaubt, die technischen Schutzmaßnahmen (z.B. Passwort- und Kopierschutz, Verschlüsselungen) ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu umgehen.

§ 95a UrhG

Gehen tut es auf jeden Fall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sethrin  25.12.2024, 08:09

Das war nicht die Frage!