Bilder von Personen privat zeigen (rechtliche Frage)?
Hi,
folgendes Szenario:
In einer Freundesgruppe haben alle zugestimmt dass ich Bilder machen darf. Ich habe daraus ein Film geschnitten und will diesen jetzt innerhalb der Freundesgruppe zeigen. Eine Person möchte aber in dem Film nicht vorkommen. Da ich den Film ja nur privat zeige und nicht an die Freunde weiter gebe, dachte ich mir dass ich theoretisch im Recht bin.
Stimmt das? Weil normalerweise braucht man ja die Einverständnis einer Person wenn man Bilder macht, aber braucht man dann auch noch ein Einverständnis die Bilder anderen zu zeigen?
Ich kenn mich nicht gut genug aus.
Und btw. ich wills nur theoretisch wissen...keine Panik ich will wegen so was jetzt keinen Rechtsstreit anfangen 😅.
Danke Euch
4 Antworten
Nein, du bist, auch real im unrecht...die Zustimmung zur Veröffentlichung kann jederzeit widerufen werden...uns ja, auch eine veröffentlichung im Freundeskreis ist eine Veröffentlichung...
Als Kameramann hast du das Eigentum an dem Film und darfst diesen anderen Menschen zeigen. Der Meckerer hätte sich bei den Filmaufnahmen selbständig entfernen müssen/können. So hat er non verbal zugestimmt.
Veröffentlichung im Freundeskreis ist auch eine Veröffentlichung.
Allerdings müsste diese Freundin (ich tippe mal einfach drauf dass sie wahrscheinlich weiblich ist), sich zuerst mal einen Anwalt nehmen, wenn sie dich deswegen anzeigen will. Und dafür kann sie erstmal mindestens 100€ für nur das Beratungsgespräch latzen. Ich glaube ja eher weniger, dass ihr das so viel wert ist. Zudem wird ihr der Anwalt wahrscheinlich sagen, dass die Klage kompletter Quatsch ist.
Das Veröffentlichen, egal in welchem Ausmaß oder mit welchem Zweck, muss vorher vereinbart worden sein. Hat ihr das also vorher geklärt, dass du einen Film daraus machst ist es möglich diesen zu erstellen. Habt ihr ausgemacht, diesen in der Freundesgruppe zu zeigen, geht auch das. Jedoch kann diese Vereinbarung auch zurück gezogen werden. Spreche am besten einfach nochmal mit der Person.
Kannst du das in dem Film von der Person nicht entfernen? Oder unkenntlich machen? Wäre der einfache Weg. Ansonsten: Wo kein Kläger, da kein Richter!
also reicht das Einverständnis die Bilder zu machen nicht aus, sondern ich müsste alle nochmal fragen ob sie auch einverstanden sind das der Film gezeigt wird?