Bild ohne kopftuch?

5 Antworten

Nein. Darfst du nicht, dann sieht er auch die Haarfarbe und kann sich ein Bild machen.

Deine SĂŒnden zĂ€hlen da nicht, wenn du das nicht wusstest.


Nein, darfst du nicht. Vor der PubertĂ€t jedoch warst du noch nicht in der Pflicht, das Kopftuch zu tragen. Da war es noch keine SĂŒnde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Das Gebot des Kopftuchtragens fĂŒr die Frau wird vor allem mit drei Textpassagen des Koran begrĂŒndet, die sich in Sure 24, Vers 31 sowie Sure 33, Vers 53 und 59 finden. ZunĂ€chst zur ersten dieser Stellen, die den Musliminnen insgesamt die Erfordernisse sittsamen und schamhaften, auf Koketterie und unnötige sexuelle Aufreizung der MĂ€nner verzichtenden Betragens vor Augen fĂŒhrt. Sure 24 / 31 beginnt mit den folgenden SĂ€tzen:1

“Und sag den glĂ€ubigen Frauen, sie sollen die Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (sc. normalerweise) sichtbar ist, ihren ¶imār2 ĂŒber den Schlitz (sc. des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren BrĂŒdern, den Söhnen ihrer BrĂŒder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den mĂ€nnlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. ...”

Innerhalb dieses Passus bezieht man sich zur BegrĂŒndung der Pflicht zum Kopftuchtragen auf zwei verschiedene Stellen, nĂ€mlich einerseits die Maßgabe, die Frauen sollten ihren ¶imār ĂŒber den Schlitz ihres Kleides ziehen, andererseits das Verbot, den eigenen Schmuck anderen Personen als den aufgezĂ€hlten zu zeigen. Was ist nun der hï€źimār, der ĂŒber den Gewandschlitz gezogen werden soll? Vorausgesetzt ist an der zitierten Koranstelle zweifellos die altarabische Frauenbekleidung, deren Aussehen von ErwĂ€hnungen in vorislamischer oder mit dem Propheten Muhammad etwa gleichzeitiger arabischer Poesie her rekonstruierbar ist. Sie bestand aus einem langen und weiten hemdartigen Kleid, bei dem vorn vom Halsausschnitt aus ein offener Schlitz in Richtung Taille nach unten reichte – ein Schlitz also, der, wĂ€re er nicht zusĂ€tzlich bedeckt worden, bei bestimmten Bewegungen oder Körperhaltungen den Brustbereich der Frau hĂ€tte sichtbar werden lassen –, und weiter aus einem ungenĂ€hten großen Umschlagtuch, ¶imÂĄr genannt, das um Kopf und Schultern drapiert wurde und auch vor das Gesicht gezogen werden konnte. Vor diesem Hintergrund bedeutet die Aufforderung

Nein, hier gilt das Recht am eigenen Bild.
Es ist dabei völlig egal was du an hast.

Ja, das ist soweit ich weiß erlaubt.