BG. Gutachten Handekzem. Widerspruch?


13.05.2020, 07:58

Wie ist das mit den Prozenten. Beim Versorgungsamt habe ich schon lange 20% GDB für diese Hände. Von der BG habe ich garnichts.....

4 Antworten

Das heißt, dass deine Krankheit zwar durch deinen Beruf hervorgerufen wurde, aber eben keine definierte Berufskrankheit ist. Es müsste jetzt also erstmal jemand feststellen, ob deine Erkrankung die Definition einer Berufskrankheit erfüllt. Und damit die BG das dann auch akzeptieren muss, wird diese Feststellung vor Gericht statt finden müssen.

"Berufskrankheiten sind arbeitsbedingte Erkrankungen, die ein Beschäftigter durch seine berufliche Tätigkeit erleidet, in dem er, nach dem Kenntnisstand der Medizin, besonderen Einwirkungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe) in erheblich höherem Maß ausgesetzt ist, als die übrige Bevölkerung."

Es reicht nicht aus, dass die Krankheit durch die Arbeit hervorgerufen wird, sonst wären die meisten Stresserkrankungen eine Berufskrankheit.

Da hier keiner den Inhalt des Gutachtens kennt, kann dir hier auch keiner eine genaue Antwort geben.

Fakt ist, dass das Merkblatt einige Fälle im Anhang auflistet, die als Ursachen für Hauterkrankungen in Frage kommen. Wenn deine Ursache dort nicht aufgeführt ist, musst du beweisen, das diese dadurch entstanden ist.

Du widersprichst dich aber oben.

BG endlich ein Gutachten veranlasst. Ergebnis: Ein Handekzem, verursacht durch meinen Job.
Aber: "Ist keine Berufskrankheit nach Nr.5101 der Berufskrankheitenliste.

Das ist ein Widerspruch. Entweder erkennt die BG die Ursache als Krankheit bedingt durch den Beruf an der sie lehnt es ab.


Eine anerkannte Berufskrankheit kann die BK5101 derzeit nur sein, wenn sie zur Aufgabe der Tätigkeit zwingt und die Tätigkeit bereits aufgegeben wurde.

Nennt sich Unterlassungszwang.

So lange Du damit noch im Job bleiben kannst kann sie nicht als BK anerkannt werden.

Und der GdB halt mit der MdE nichts zu tun.

Was du hast ist eben keine anerkannte Berufskrankheit.

Lediglich die Ursache dafür liegt in deinem Beruf.