Bewerbung für das Wirtschaftsgymnasium
Hallo Zusammen!
Es geht um folgendes. Und zwar hab ich mich letztes Halbjahr bei der Jakob-Friedrich-Schöllkopf-Schule beworben. Es ist ein Wirtschaftsgymnasium. Mein Notenschnitt in den Fächern war eine 3,0. Nun, habe ich mich durch meine Abschlussprüfung im Fach English um eine Note verschlechter was heißt das ich nun in den Hauptfächern Mathe, Deutsch und English ingesammt eine 3,3 besitze. In English habe ich nun die 4.
Da ich mein Abschlusszeugnis an die Schulen schicken muss und nun wie schon gesagt einen Notendurchschnitt in diesesn Hauptfächern eine 3,3 ist ist miene Frage ob ich es trozdem schaffen würde. Ich habe auch ein Zettel gefunden wo draufsteht:
Die Verordung über die Aufnahme in das Wirtschaftsgamnasium schreibt für Realschüler,Berufsfach- und Werkrealschüler in den Kernfächern Deutsch,Mathe, English einen Notendurchschnitt von 3,0 im Abschlusszeugnis vor, wobei keines der drei Fächer schlechter als"ausreichend" bewertet sein darf.
Was bedeutet dass für mich genau, kann ich mir das Wirtschaftsgymnasium abschminken oder wie wird das gehandhabt, bin da nicht so fit drin. Würde mich freuen wenn ihr mir eure Erfahrungen zu dem Thema oder wie ihr das ganze Thema generell auffasst aufschreibt . Würde mich über Antworten freuen.
3 Antworten
Das kannst Du Dir doch selbst ausrechnen, dass Dein Schnitt jetzt nicht mehr reicht, weil er um 0,3 schlechter ist als gefordert. Ich finde es in Ordnung,dass ein Schnitt festgelegt wird, das wusstest Du doch bestimmt auch schon vorher und hättest halt alles daransetzen müssen, eine Drei in Englisch zu bekommen.
Obwohl dein Schnitt schlechter als vorgegeben ist, würde ich mich allerdings trotzdem bewerben, mehr als nein sagen kann die Schule nicht. Dabei ist es alleridngs enorm wichtig, dass du dir Ausweichmöglichkeiten schaffst, da du ja an dieser Schule nicht automatisch mit einer Aufnahme rechnen kannst.
Du schreibst es selber: "Notendurchschnitt von 3,0 im ABSCHLUSSZEUGNIS", die Abgabe des Halbjahreszeugnisses dient nur der Vorsortierung - und hat bkeine rechtliche Wirkung. Mein Tipp: Hingehen und Nachfragen, ob trotz des nicht erreichten Schnittes eine Chance besteht.