Beurteilung

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Nein, es ist keine Abmahnung. Quasi wie eine Beurteilung/Zusammenfassung...wie man die letzten Monate gearbeitet hat.


bitmap  19.08.2008, 14:16

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Hallo, ich muss dauernd Mitarbeiter beurteilen. Eine Beurteilung erfolgt z.B. im öffentlichen Dienst regelmäßig alle drei Jahre. Unterschiede: Systematische Leistungsbeurt. oder Dienstl. Beurt. beides muss den MitarbeiterInnen "eröffnet" werden. Er bzw. sie kann verlangen, dass in diesem Gespräch die Gleichstellungsbeurteilte und ein Mitglied des Personalrates anwesend sind. Der/die MA muss unterschreiben, 1. dass er/sie informiert wurde und 2. ob er/sie einverstanden mit der Beurteilung ist. Wenn ja, wandert die Beurt. zum obersten Vorgesetzten und danach in die Personalakte. Wenn nein, kommt es zu einem Schlichtungsgespräch mit höheren Vorgesetzten. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der /die MA schriftlich Widerspruch einlegen, der aber dann ohne weitere Maßnahmen zusammen mit der Beurteilung in die Akte kommt. Diese Beurt. wird nur herangezogen bei dienstrechtlichen Maßnahmen. Dann gibt es ein echtes Arbeitszeugnis. Gegen dieses kann man gerichtlich vorgehen. Also Pflicht ist: unterschreiben, dass man informiert wurde und nötigenfalls Widerspruch aufschreiben- es kommt auf jeden Fall alles in die Akte.

Nein da der Beurteilte darauf bestehen kann ihm ein gutes Zeugnis aus zu stellen. Es gibt allerdings sehr sehr viel versteckte Sätze die Persochefs mit einbauen die ein Leihe meist nicht erkennt. Bist du mit der Beurteilung also nicht einverstanden dann brauchst du die auch so nicht unterschreiben


bitmap  19.08.2008, 14:39

Wie kommst du drauf, dass es sich um ein Arbeitszeugnis handelt? Daruf ergibt sich für mich in der Fragestellung kein Hinweis.

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Wenn du meinst, dass du eine schlechte Beurteilung über dich unterschreiben sollst - Nein! Man unterschreibt schließlich nur etwas, mit dem man einverstanden ist!

In der Schweiz darf die Personalabteilung keine schlechte Beurteilung geben. Höchstens versteckte Sätze deuten auf unzufriedene Leistung. Also nicht unterschreiben