Beurlaubung für eine Hochzeit

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Beurlaubungen sind in § 10 der Allgemeine Schulordnung (ASchO) geregelt:

§ 10 Beurlaubung

(1) Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.

(2) Der Schüler kann beurlaubt werden

a) bis zwei Tage innerhalb eines Vierteljahrs vom Klassenlehrer oder dem mit der Organisation der Jahrgangsstufe beauftragte Lehrer, b) bis zu zwei Wochen innerhalb eines Vierteljahrs vom Schulleiter, c) bis zu zwei Monaten innerhalb eines Schuljahres von der Schulaufsichtsbehörde, d) darüber hinaus von der oberen Schulaufsichtsbehörde.

(3) Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter, sofern nicht nach Absatz 2 Buchstaben c und d die Schulaufsichtsbehörde zuständig ist.

(4) Der Schüler der Berufsschule kann zur Teilnahme an einer überbetrieblichen Unterweisung mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde vom Schulleiter beurlaubt werden.

(5) Schülervertreter können im Rahmen ihrer Aufgaben vom Unterricht beurlaubt werden, soweit das grundsätzliche Einverständnis der Erziehungs- berechtigten besteht.


Soweit die Rechtslage.

Nun der Brief an die Schulleitung:

Sehr geehrte Frau Rektorin,

der nachfolgende Brief ist von mir auf türkisch meinem Sohn diktiert worden, da ich der deutschen Sprache nicht mächtig bin. Die Ordnungsmäßigkeit der Übersetzung wird aber mit Unterschrift versichert.

Ich bitte gemäß § 10 der Allgemeinen Schulordnung um die Beurlaubung für meinen Sohn für die Zeit vom 24.06.2013 bis 26.06.2013.

Die Beurlaubung meines Sohnes ist von besonderer Wichtigkeit und unabdingbar.

Begründung:

Gemäß islamischer Tradition bin ich verpflichtet an einer Familienfeierlichkeit in der Türkei teilzunehmen. Die islamische Tradition, Religion und Scharia sieht dabei vor, dass ich die Reise nur in Begleitung eines männlichen Verwandten durchführen darf. Wie Ihnen bekannt ist, habe ich hier in Deutschland nur den Sohn als Begleiter, um dessen Beurlaubung ich bitte.

Weiterhin bin ich nicht in der Lage die Reiseformalitäten zu erledigen, da auch hier die Sprachbarriere gegeben. Dies ist ein weiterer Grund, warum die Beurlaubung meines Sohnes für mich von besonderer Wichtigkeit ist.

Ich darf Sie freundlichst darum bitten meinem Antrag statt zu geben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, wobei mein Sohn auch in diesem Fall als Dolmetscher fungieren muss.

Mit freundlichen Grüßen


Gute Reise


SoK13 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 20:33

Wow,einfach nur Wooooow. Mir fehlen echt die Worte. Ich kann garnicht genug Dankbar sein ...

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antigone001  19.06.2013, 17:23

Mir fehlen nicht die Worte:

Nach meiner Meinung ist das Beihilfe zum Betrug.

habe ich hier in Deutschland nur den Sohn als Begleiter

Das geht aus der Frage keinesfalls hervor. Es wird hier als Schutzbehauptung vorgebracht.

der nachfolgende Brief ist von mir auf türkisch meinem Sohn diktiert worden

Nein, er wurde bei GF einfach abkopiert.

bin ich nicht in der Lage die Reiseformalitäten zu erledigen

Wenn sie in der Türkei gelandet ist, dürfte es doch wohl keinerlei Probleme geben.

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1988Ritter  19.06.2013, 23:17
@antigone001

Es wurde ein Textentwurf erfragt. Dieser ist nach den Vorgaben des Fragestellers erfolgt.

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Wieso klingt das komisch? Wenn es doch so ist? Aber evtl. kannst du den Brief auch auf dem PC schreiben, ausdrucken und von deiner Mutter unterschreiben lassen. Du bittest halt um Freistellung für die drei Tage, aus familliären Gründen. Sollte das nicht möglich sein, meldest du dich Krank, gibst ein Attest ab und Ende. Was deine Lehrerin dann denkt, bleibt ihr überlassen.


SoK13 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 20:29

Ich meinte damit, wenn im Brief steht dass sie keine Deutschkentnisse hat, aber dann doch auf deutsch geschrieben ist.

Ich versuche es dann wie du es gesagt hast :)

Wenn das auch nicht funktioniert, dann melde ich mich krank :)

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Eigentlich müßte es doch reichen deine Mutter hier zum Flughafen zu bringen. In der Türkei kann sie sich doch sicherlich in ihrer Muttersprache äußern.

Das Thema "Aufpasser" ist doch irgendwo zusammengebastelt und wenig glaubhaft.


1988Ritter  19.06.2013, 23:22

Gemäß islamischer Glaubensdoktrine ist einer weiblichen Person die alleinige Reise untersagt. Die Frau darf nur in Begleitung mit einem nichtheiratbaren Mann reisen. Dieser Mann trägt den Titel Mahram.

Das sind z.B. Ehemann, Sohn, Bruder, Vater, Neffe, Onkel, usw. Solch ein Verwandter, ausgenommen der Ehemann, muss einer von denen sein, die ihr zum Heiraten durch die direkte Blutsverwandtschaft verboten sind.

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SoK13 
Beitragsersteller
 20.06.2013, 00:09

Da mein Vater aus beruflichen Gründen und mein älterer Bruder wegen dem Studium nicht mitkommen können, bin ich der einzige in der Familie (bin 18 Jahre alt) Und wie schon oben genannt, kann/will meine Mutter nicht alleine fliegen

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antigone001  20.06.2013, 12:43
@SoK13

Gemäß islamischer Glaubensdoktrin

Glücklicherweisen gelten hier die Deutschen Gesetze ( bis jetzt noch)

sonst dürften die amis hier waffen tragen

und angehörige afrikanischer völker hier ihre mädchen verstümmeln

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