Besteht Bestandsschutz für statischen Nachweis bei Installation Photovoltaik?
Auf einem Flachdach mit einer Eindeckung über Trapezbleche soll eine PV Anlage aufgestellt werden. Das Trapezblech wurde für eine Schneelast von 0,75 kN/m² nachgewiesen. Nach heutiger Normung wäre 0,88 kN/m² anzunehmen. Muss das vorhandene Blech mit der Zusatzlast aus der PV Anlage + der höheren Schneelast nach heutiger Normung nachgewisen werden? Oder kann nach der alten Normung unter der Einbeziehung der Zusatzlast aus PV nachgewiesen werden?
1 Antwort
Ja, es gilt Bestandsschutz: wenn das Dach mit "neuer" Last aus PV-Anlage und "alter" Schneelast nachgewiesen kann, darf es weiterhin als standsicher gelten.
Google hierzu:
"Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand"
(Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU))
Grüße!