Besteht bei Verdächtigten mit Migrationshintergrund grundsätzlich eine hoehre Fluchtgefahr im Strafverfahren?

4 Antworten

Ich denke theoretisch mit zwei Pässen ja. Ich habe zwei Pässe und ich denke in dem Fall wäre das Verlassen des Landes für mich einfacher.
Auch die Einreise in mein Herkunftsland wäre wesentlich unkomplizierter. NewZealand hat für nicht einheimische verdammt strenge Einreisebedingungen, die würde ich mit meinem 2. Pass schon mal umgehen.


BVBDortmund 
Fragesteller
 12.05.2024, 11:29

Die Ausreise wird doch nicht mit Haftbefehl verhindert, sondern ein Verdächtigter wird bei vorliegendem Haftbefehl erst wieder bei der Einreise nach Deutschland verhaftet.

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LouPing  12.05.2024, 11:53
@BVBDortmund

Es gibt doch international gelten Haftbefehle, die erschweren die Einreise in involvierte Drittländer signifikant.
Nicht für Leute mit zwei Pässen. Das war unter anderem einer der Gründe warum der Doppelpass unerwünscht ist/ war.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 12.05.2024, 11:55
@LouPing

Warum nicht, weil die Namen unterschiedlich geschrieben wurden ?

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LouPing  12.05.2024, 11:55
@BVBDortmund

Weil die deutschen Behörden das nicht auf die Reihe bekommen.

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Das wird es auf alle! Umstände des Einzelfalls ankommen. Pauschal lässt sich das nicht passig beantworten.

Ich glaube nicht, dass es dazu Statistiken dient.

Ein Verdächtiger mit Absetzungsmöglichkeiten, ob Deutscher oder nicht, wird aber wohl immer ein höheres Fluchtrisiko haben als einer, der diese Möglichkeit nicht hat.