Bestattungspflicht nach Adoption?
Folgender Fall ist eingetreten. Meine Mutter hat von der städtischen Behörde eine Miteilung erhalten, dass ihr leiblicher Vater im Mai diesen Jahres verstorben sei. Nachdem Sie erst jetzt als Kind ausfindig gemacht werden konnte wurde bereits die Einäscherung durch die Stadt beauftragt. Diese Kosten sollen erstattet werden. Bis zum 15.11. müsste jetzt entschieden werden ob Sie die Bestattung selbst veranlassen will, oder Ihr diese Kosten ebenfalls im nachhinein in Rechnung gestellt werde. Meine tante erhielt das gleiche Schreiben. Nun ist es aber so, dass meine Mutter und Tante bereits im Kleinkindalter (ca. 1 Jahr) ins Heim kamen und dort dann auch zur Adoption frei gegeben wurden. Meine Mutter wurde dann auch im alter von ca. 6 jahren angenommen, jedoch bin ich mir nicht sicher ob es eine "richtige" Adoption mit urkunde war. Sie hatte nie Kontakt zu Ihrem leiblichen Vater und wusste nicht einmal dessen Namen, da von den Heimen und behörden nie Informationen gegeben wurden.
Besteht denn nach der Freigabe zur Adoption überhaupt noch eine Bestattungspflicht für meine Mutter?
3 Antworten
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Bei einer Adoption im Kindesalter erlischt die Verwandtschaftsbeziehung zum leiblichen Vater. Wenn die Adoption also korrekt und vollständig erfolgt ist, hat sie keinerlei Verpflichtungen gegenüber ihrem Erzeuger mehr. Sie ist, rein rechtlich, nicht einmal verwandt mit ihm. Ihr müsst nur rausfinden, ob eine Adoption erfolgt ist. Das könnt ihr am besten im Standesamt tun.
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Wenn sie nicht "richtig" adoptiert wurde, besteht für sie und Deine Tante auch eine Pflicht zur Bestattung oder zur Erstattung der Bestattungskosten.
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Ich würde mich in eurem Fall an einen Anwalt weden, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Es kommt bestimmt noch drauf an, ob deine Mutter mit oder ohne Urkunde adoptiert wurde. Die genaue und aktuelle Rechtslage sollt euch der Anwalt sagen.