Diese Woche hat doch gerade erst angefangen!

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Er muss nicht jedes WE zu seinem Vater. Versucht doch eine vernünftige Regelung wie zum Beispiel jedes zweite WE zu finden. Zum Wohl des Kindes sollte der Vater aber auch die Schlafzeiten einhalten.

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Ehemann will hälftig Haus verkaufen bzw. zwangsversteigern lassen

Zur Wendezeit überschrieb meine Schwester uns als Ehepaar mein Elternhaus, in das wir ca. 1996 gemeinsam eingezogen sind. Seit einigen Jahren funktioniert unsere Ehe so gut wie nicht mehr. Obwohl wir nicht geschieden sind, z.Z auch noch nicht wieder getrenntlebend, will nun mein Mann seine Hälfte des Hauses, welches mein Elternhaus ist, verkaufen oder zwangsversteigern lassen und dann ausziehen. Im Grundbuch stehen noch Grundschulden - einmal von einem noch laufenden gemeinsamen Darlehen und einmal als Sicherheit für eine Bürgschaft aus Darlehensschuld für seinen Sohn aus erster Ehe. Wir haben ein gemeinsames Kind (34 Jahre) er noch 3 Kinder aus 1. Ehe und ich 2 Kinder aus meiner 1. Ehe. Ursprünglich sollte einmal unsere gemeinsame Tochter das Haus erben. Nachdem der Sohn aus 1. Ehe schon 3 Häuser auf Pump gekauft hat, befürchte ich hier, dass er sich eventuell in diese Hälfte einkaufen wird wollen. Geht das überhaupt, dass mein Ehemann eine Hälfte ohne meine Zustimmung verkaufen oder zwangsversteigern kann? Ich selbst werde im Falle eines hälftigen Verkaufs nicht kaufen können, da ich die Finanzen nicht habe. Ab Februar 2013 bin ich arbeitslos und bekomme da auch keinen Kredit mehr. Muss ich mir tatsächlich meine eigenes Elternhaus erneut teils einkaufen müssen, wenn ich das Erbe meiner Tochter erhalten will? Seit Jahren zahlen wir eine Miete auf ein Hauskonto, um die Bankschulden tilgen zu können (hälftig). Bis er auszieht will er ab jetzt keine Miete mehr zahlen, nur noch anteilig Betriebskosten, obwohl auch er im Darlehensvertrag Mitschuldner ist. Was ist mit seinen privaten Schulden, die im Haus-Bankdarlehen zusätzlich mit eingebunden sind und die er auch nicht mehr bezahlen will? Hierzu die Ergänzung: Darlehen für Heizung mit Aufstockung für Umschuldung Privatkredit Ehemann während des ersten Getrenntleben ca. 2003 seinerseits und Privatkreditanteil meinerseits, für die wir zusätzlich jeder von unserem Einkommen (die von der Bankberaterin ihrerseits errechneten Monatsraten-Anteile des Gesamtdarlehens ausmachten) auf das Hauskonto eingezahlt haben. Durch Sondertilgungen vom Hauskonto wurde dieser Kredit vorzeitig im August 2012 abgelöst. Hier will er seine Privatschuld aber nicht weiter abzahlen, obwohl die Sondertilgungen 100% Geld vom Hauskonto waren. Ich weiß, ist bisschen verzwickt, aber diese Privatschulden müssten bis zum regulären ursprünglichen Abzahlungsplan der BHW doch weiter auf das Hauskonto eingezahlt werden. Bei Trennung erst recht. Ich möchte mein Elternhaus behalten und auch das Erbe für unser gemeinsames Kind erhalten. Kann sich einfach so ein fremder Mensch in das Erbe meiner Tochter hälftig einkaufen? Über Tipps würde ich mich freuen, was geht und was kann ich nicht verhindern. Einen Rechtsanwalt nehmen zu müssen ist mir ziemlich klar, trotzdem danke mal vorab für Infos. Saryn52

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Eine Teilungsversteigerung ist grundsätzlich möglich. Genauer kann Dir aber nur ein RA weiter helfen. Wenn Du das Haus behalten willst, wirst Du nicht umhin kommen seinen Anteil, wie auch immer, zu erwerben.

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Schreib ihm einen Brief und versuche Deine Gefühle und Wünsche in diesem zum Ausdruck zu bringen. Erkläre ihm, dass Du auch Fehler gemacht hast und warte ab. Ich denke er wird Dir sicher antworten. Alles weitere ergibt sich von allein. Viel Glück. LG

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Das Amt übernimmt Wasserkosten. In diesen sind in der Regel die Abwasserkosten enthalten. Die Kosten der Gebäudeversicherung sollten sie auch übernehmen, da diese zu den Nebenkosten gehören. Möglicherweise hat man sie Dir schon mit angerechnet.

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Wende Dich an den Vermieter und biete ihm eine andere Ratenzahlung an, da Du monatlich nicht so viel aufbringen kannst. Hätte Dir aber auch auffallen müssen.

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Die Anmeldung bei Deiner Krankenkasse fehlt ihm noch.

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Wenn die Urlaubstage auf Grundlage einer 5-Tage-Woche gewährt werden stehen Dir 19 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zu, wenn Deine Arbeitszeit auf 4 Tage die Woche verteilt ist (24 / 5 x 4 = 19,2).

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http://www.check24.de/versicherungen

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".. ich wurde weder aufgeklärt darüber wie und wann ich kündigen kann .." liest Du Dir nicht durch, was Du unterschreibst?

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Da frag doch am besten mal bei der Arge nach, die wissen es ganz genau.

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Moin, vergleiche die Gesellschaften einfach. Kostet jährlich zwischen 50 und 90 €. Z.B. hier: https://www.check24.de/versicherungen/privathaftpflicht/privathaftpflicht-vergleich/

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Bis zum 18. Lebensjahr bleibt alles wie es ist. Danach sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt bemisst sich dann nach dem Bedarf des Kindes.

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Das regelt in der Regel der Bestatter aus Deutschland für Euch. Da musst Du nicht extra nach Holland fahren. Wenn es so weit ist, beauftragst Du den Bestatter Deines Vertrauens und er kümmert sich um alles.

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Beide sind Schuld, da beide unachtsam waren und am Verkehr teilgenommen haben (keiner hat gestanden).

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Dieser "Mutti-Zettel" ist die Genehmigung Deiner Erziehungsberechtigten. Also bekommst Du den von Deinen Eltern. Rein rechtlich befreit dieser Zettel den Ausbildungsbetrieb aber nicht davon, sich an die gesetzlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu halten!!!

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