Diese Woche hat doch gerade erst angefangen!
Er muss nicht jedes WE zu seinem Vater. Versucht doch eine vernünftige Regelung wie zum Beispiel jedes zweite WE zu finden. Zum Wohl des Kindes sollte der Vater aber auch die Schlafzeiten einhalten.
Anhang?
Mit 2 pro Nase solltest Du auskommen.
Eine Teilungsversteigerung ist grundsätzlich möglich. Genauer kann Dir aber nur ein RA weiter helfen. Wenn Du das Haus behalten willst, wirst Du nicht umhin kommen seinen Anteil, wie auch immer, zu erwerben.
Nein.
Schreib ihm einen Brief und versuche Deine Gefühle und Wünsche in diesem zum Ausdruck zu bringen. Erkläre ihm, dass Du auch Fehler gemacht hast und warte ab. Ich denke er wird Dir sicher antworten. Alles weitere ergibt sich von allein. Viel Glück. LG
Das Amt übernimmt Wasserkosten. In diesen sind in der Regel die Abwasserkosten enthalten. Die Kosten der Gebäudeversicherung sollten sie auch übernehmen, da diese zu den Nebenkosten gehören. Möglicherweise hat man sie Dir schon mit angerechnet.
Wende Dich an den Vermieter und biete ihm eine andere Ratenzahlung an, da Du monatlich nicht so viel aufbringen kannst. Hätte Dir aber auch auffallen müssen.
Die Anmeldung bei Deiner Krankenkasse fehlt ihm noch.
Wenn die Urlaubstage auf Grundlage einer 5-Tage-Woche gewährt werden stehen Dir 19 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zu, wenn Deine Arbeitszeit auf 4 Tage die Woche verteilt ist (24 / 5 x 4 = 19,2).
http://www.check24.de/versicherungen
Das bedeutet, dass Dir als Beschuldigter mehrere Straftaten vorgeworfen werden.
".. ich wurde weder aufgeklärt darüber wie und wann ich kündigen kann .." liest Du Dir nicht durch, was Du unterschreibst?
Da frag doch am besten mal bei der Arge nach, die wissen es ganz genau.
Moin, vergleiche die Gesellschaften einfach. Kostet jährlich zwischen 50 und 90 €. Z.B. hier: https://www.check24.de/versicherungen/privathaftpflicht/privathaftpflicht-vergleich/
Bis zum 18. Lebensjahr bleibt alles wie es ist. Danach sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt bemisst sich dann nach dem Bedarf des Kindes.
Das regelt in der Regel der Bestatter aus Deutschland für Euch. Da musst Du nicht extra nach Holland fahren. Wenn es so weit ist, beauftragst Du den Bestatter Deines Vertrauens und er kümmert sich um alles.
Beide sind Schuld, da beide unachtsam waren und am Verkehr teilgenommen haben (keiner hat gestanden).
Dieser "Mutti-Zettel" ist die Genehmigung Deiner Erziehungsberechtigten. Also bekommst Du den von Deinen Eltern. Rein rechtlich befreit dieser Zettel den Ausbildungsbetrieb aber nicht davon, sich an die gesetzlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu halten!!!