Bestandsschutz bei Landschaftsveränderungen?

1 Antwort

In Niedersachsen hättet Ihr keine Probleme.

Ein von meinem Vater im Jahre 78 selbst ohne irgendwelche Genehmigungen angelegter Teich (ca. 1200 m2) wurde in den 90ern ohne weiteres von der unteren Wasserbehörde als "Biotop" deklariert und steht auch so im Kataster.


Fistulus 
Beitragsersteller
 29.09.2022, 16:43

Hoffentlich sind die hessischen Behörden auch so einsichtig.

Nelson100  29.09.2022, 16:49
@Fistulus

Ich drück Euch die Daumen!

Allerdings gab es bei der Umwidmung der ehemalige Wiese in ein "Biotop" ein paar Auflagen: vorhandene Drainagegräben mußten zugeschüttet werden, landwirtschaftliche Nutzung um den Teich herum war nicht erlaubt und "Viehtritt" auch nicht (was auch immer das bedeuten sollte).

Auf den Teich sind die Behörden erst gekommen, als sie vom Flieger aus Vermessungen gemacht haben. Das Gelände ist abgelegen, Zufahrten oder Wege dorthin gibt es nicht und auch keine bewohnten Grundstücke in der Nachbarschaft.