Bestandsschutz bei Landschaftsveränderungen?
Wir haben vor einigen Jahren einen Nutzgarten erworben, in dem sich ein ca. 30 m2 großer, ungefähr 1,50 m tiefer Teich befindet.
Wir haben erfahren, dass der (verstorbene) Vorbesitzer diesen vor mehr als zwanzig Jahren ausgehoben hat, um ein Wasserreservoir zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass dies ohne Genehmigung der Wasserbehörde erfolgt ist.
Nicht nur, weil dieser Teich mit seinem reichlichen und unterschiedlichen Bewuchs ein Segen für diesen Garten war, haben wir ihn zu keiner Zeit angetastet und gewissermaßen als Biotop der Natur und sich selbst überlassen.
Können wir davon ausgehen, das die seinerzeit vermutlich ungenehmigte Anlegung durch den Vorbesitzer nach inzwischen mehr als zwei Jahrzehnten durch einen Bestandsschutz abgesichert ist? Immerhin ist dieser Teil ja mit Sicherheit in jeder Hinsicht eine Bereicherung der Natur, die ihn sich ja längst einverleibt hat.
1 Antwort
In Niedersachsen hättet Ihr keine Probleme.
Ein von meinem Vater im Jahre 78 selbst ohne irgendwelche Genehmigungen angelegter Teich (ca. 1200 m2) wurde in den 90ern ohne weiteres von der unteren Wasserbehörde als "Biotop" deklariert und steht auch so im Kataster.
Ich drück Euch die Daumen!
Allerdings gab es bei der Umwidmung der ehemalige Wiese in ein "Biotop" ein paar Auflagen: vorhandene Drainagegräben mußten zugeschüttet werden, landwirtschaftliche Nutzung um den Teich herum war nicht erlaubt und "Viehtritt" auch nicht (was auch immer das bedeuten sollte).
Auf den Teich sind die Behörden erst gekommen, als sie vom Flieger aus Vermessungen gemacht haben. Das Gelände ist abgelegen, Zufahrten oder Wege dorthin gibt es nicht und auch keine bewohnten Grundstücke in der Nachbarschaft.
Hoffentlich sind die hessischen Behörden auch so einsichtig.