Berufsgenossenschaft Studium statt Umschulung?
Hallo auf Grund einer Berufserkrankung könnte bei mir bald eine umschulung statt finden ich habe da aber ehrlich gesagt kein Bock für jetzt meine frage kann ich anstatt einer umschulung auch ein studium auf kosten der BG machen und wie sieht es im Fall einer umschulung eigentlich mit dem Geld aus Bekomme ich weiter meine aktuelles Gesellengehalt ?
4 Antworten
Es gibt die Möglichkeit einer Teilförderung, wenn du einen höheren Qualifikationsgrad anstrebst, als eigentlich durch die Umschulung vorgesehen.
Man wird dann fiktiv berechnen, welche Kosten eine Umschulung zzgl. Übergangsgeld verursachen würde und berechnen, wie viel Geld dir dann täglich zusteht.
Siehe § 35 Absatz 3 SGB VII.
(3) Ist eine von Versicherten angestrebte höherwertige Tätigkeit nach ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit nicht angemessen, kann eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zur Höhe des Aufwandes gefördert werden, der bei einer angemessenen Maßnahme entstehen würde.
Beachte das „kann“, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.
Wen du eine Umschulung macht wegen einer Erkrankung zahlt die bg immer noch besser als das Arbeitsamt die zahlen Dan auch nur alg 1! Und unter umstanden deine miete!
Die Frage ist aber auch immer welche form der Umschulung man macht !
Einzel Umschulung ist wie eine Ausbildung nur fängt man im 2ten an! Und Geht in die Berufsschule! Aber wen man das bei einer Firma macht und man kann diese überzeugen zb 400€ bez die Ausbildungsvergütung zu bezahlen dan hat man das Geld zusätzlich klappt das nicht wird man von da nicht bezahlt!
Die Andere Form findet bei einem Träger Stadt und man mach Praktika in Firmen aber da ist man nicht alleine und fängt bei 0 an!
Du bekommst sog. Übergangsgeld, das ist niedriger als dein bisheriges Nettoentgelt und richtet sich auch nach deinem Familienstand. Erkundige dich bei der BG.
Wenn du keinen guten Anwalt würde ich dir außerdem raten, dem VdK beizutreten - hier hast du immer kompetente Ratgeber an deiner Seite.
Bei einer Umschulung erhält man Überganggeld und nicht den vollen Lohn.
Desweiteren finanziert die BG natürlich kein Studium