Benötigt Kim (weiblich) noch einen Zweitnamen?
Hallo,
wenn man seine Tochter Kim nennen möchte: Wird dann noch ein eindeutiger weiblicher Zweitname benötigt?
Ich habe in einem Forum gelesen, dass es wohl seit 2008 nicht mehr Pflicht ist, bin mir aber echt nicht sicher, ob das stimmt.
Hat jemand davon auch schon mal gehört oder weiß, wie es da momentan aussieht?
(Wir kommen aus S.-H. falls es eine Rolle spielen sollte)
Danke und liebe Grüße :)
3 Antworten
Frag doch mal beim Standesamt nach – ich glaube da lässt man doch die Namen eintragen, wenn ich mich recht erinnere… Oder du rufst mal beim Bürgersmt an, wen du ansprechen kannst diesbezüglich. Da hast du dann eine bessere und verbindliche Aussage im Gegensatz zu hier…
Aber wenn du schon darüber nachdenkst, dass man möglicherweise für die eindeutige Geschlechtszuordnung allein durch den Namen einen zweiten Vornamen wählen können müsste, solltest du es vielleicht aus Eigeninteresse oder aus Interesse für das Kind tun, da solche potentiellen Verwechslungen sicherlich im weiteren Leben immer doof sind…
T3Fahrer
Ich würde noch zwei weitere Vornamen hinzufügen: "Jong" als zweiten und "Un" als dritten.
Kürzlich haben sich ja Trump und Kim in Hanoi getroffen. Im Vorfeld haben sie einen dortigen Friseur interviewt. Der hat erzählt, dass er in den letzten Tagen vor dem Treffen 200 Kim-Frisuren geschnitten hat. Die waren da der letzte Schrei, so laufen jetzt die ganzen Jugendlichen da rum! ;-)
Lass sie doch als Kimberley registrieren, und Rufname dann Kim.
Aber als Kimberley hat sie fast die gleichen Vorurteile gebucht wie ein Kevin-Junge...
Dein Witz ist eine 8 von 10. kreativ, politisch und zum Schreien.er hat mir auf jedenfall ein Lachen wärend der Mittagspause geliefert