Beleidigung als Verwendungszweck?

5 Antworten

Wenn es jemanden auffällt, kann ein Hinweis geben sowas zukünftig zu unterlassen, mehr wird nicht passieren wenn es nicht strafrechtlich relevante Dinge waren.

Da passiert rein garnix !

Ist ja nur der Verwendungszweck und nicht mehr, musste gerade echt lachen als ich das gelesen hab ;-D. Hab schon andere und schlimmere Dinge genutzt für Verwendungszwecke unter Freunden und Bekannten, ist ja nix dabei.

Da wird nichts passieren, das ist ja erstmal nur n harmloser Witz.

Aber Überweisungen werden dennoch auf bestimmte Schlüsselbegriffe hin vom System untersucht. Und das grundsätzlich bei jeder Bank, wegen gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsrichtlinien des Finanzwesens.

Es kann also schnell passieren, wenn man komplett übertreibt und sowas wie "Für das Kokainpäkchen gestern" reinschreibt, dass man sich damit eine polizeiliche Untersuchung einhandelt, weil die Bank verpflichtet ist, sowas zu melden.

Es passiert nichts, der Verwendungszweck erscheint nur auf beiden Kontoauszügen. Da kann man reinschreiben was man will... Ich fand früher den Eintrag " für sexuelle Gefälligkeiten" ziemlich witzig.

Verwendungszwecke in SEPA-Überweisungen unterliegen glaube ich sogar dem Briefgeheimnis, wenn ich mich recht entsinne...

Das bedeutet, dass sogar wenn jemand das N-Wort per Brief verschickt, ihn die Post gar nicht dafür anzeigen kann. Oder Gmail auch nicht, wenn er es per Mail verschickt. Die Sparkasse hat keine Ahnung, was in dem Verwendungszweck steht (glaube ich).

Aber selbst wenn doch... da wird nix passieren.

NACHTRAG: Meine Antwort stimmt nicht! Banken dürfen den Verwendungszweck einsehen!


MarkusR980 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 14:31

das Geld kam seit gestern nicht bei mir an obwohl es eine Echtzeit Überweisung war.
ich hat mir einen Test 1 Cent von ihm senden lassen das kam heute Morgen um 9 Uhr an. Aber der wesentliche Betrag nicht

RoobyWoobyBooby  16.10.2024, 14:34
@MarkusR980

Tja, ich hab leider Blödsinn erzählt, muss ich offen zugeben! Die Banken sind sogar per Gesetz verpflichtet, den Verwendungszweck zu prüfen... Geldwäsche- und Kartellgesetz.

Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die den Betrag zurückhalten, weil da eine rassistische Beleidigung drin steht... Wir haben auch Schabernack mit Verwendungszwecken gemacht im Freundeskreis und die Kohle kam immer an...

RoobyWoobyBooby  16.10.2024, 14:52
@MarkusR980

Wie wär's damit: Werdet doch proaktiv und meldet euch selbst bei der Sparkasse und fragt, warum der Betrag noch nicht überwiesen worden ist? Wie soll dir jemand auf GF denn eine Antwort darauf geben? :D