belegte brötchen und selbstgebackene kuchen von zuhause aus verkaufen

16 Antworten

Der Zubereitungsraum darf nicht die eigene Küche sein, es muss ein separater angemeldeter gewerblicher Raum sein, versehen mit hohen Fliesen, Edelstahltische, Belüftung, etc und nicht vergessen, der Bodenabfluss für Wischwasser.

Das muss als Gewerbe angemeldet werden. Einfach mal beim Gewerbeamt nachfragen, die erzählen Dir auch etwas zu den Auflagen.

Du mußt ein Gewerbe anmelden , alsdann beantragst du ein Gesundheitszeugnis. Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft sodann die "Herstellungsstätte" auf die hygienischen Verhältnisse. Wenn alles o.K. ist . kann es losgehen. Ich wünsche dir viel Erfolg.

Gewerbeschein noetig...dann alle Auflagen des Veterinaeramts muessen erfuellt sein.Sprich muss alles verfliestsein,Mueckengitter an den Fenstern, Edelstahltische und weiss der Teufel noch was alles

Gewerbeschein und auf jeden Fall mit das Gesundheitsamt kontaktieren wegen der Auflagen: (Hygienevorschriften/Gesundheitszeugnis)