Belege für anderer Arbeitsstandort Steuererklärung?
Hallo! Ich bräuchte jemanden der oft Steuererklärungen für die Fahrtkosten schreibt:
Ich habe bei der Rettungsdienst gearbeitet und da ist es so, dass man Aussenwachen hat. Also man arbeitet nicht immer in der gleichen Stadt. Dabei sind die Kilometer natürlich nicht gleich. Jetzt muss ich in der Steuererklärung bei Check24 schreiben, wie oft ich an diesen Aussenwachen gearbeitet habe. In meiner Lohnabrechnung steht das nicht. Wird die Finanzamt da Belege wollen? Bzw. welche? Ich kann nur abschätzen wie oft ich dort gearbeitet habe aber nicht den genauen Zahl nennen. Wie habt ihr das bis jetzt gemacht?
Bitte nur Leute die keine Vermutungen stellen! Dankee 🫶🏻💕
2 Antworten
Dafür schreibt man jedes mal das Datum und den Einsatzort + Km Distanz !
Auch wenn das drei DinA 4 Blätter sind .!
Ohne Vermutungen komme ich hier leider nicht aus.
- Am einfachsten wäre es, wenn du Fahrtenbuch geführt hättest. Da der fragliche Zeitraum aber in der Vergangenheit liegt, nützt dir das im Moment nicht viel. Du kannst dir aber für die Zukunft vornehmen, jeweils den Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft und die Uhrzeiten zu notieren, außerdem natürlich das Fahrtziel. Dann hast du es im nächsten Jahr leichter.
- Deshalb könntest du deinen Arbeitgeber fragen, ob es einen Einsatzplan oder ähnliches gibt. Immerhin wird die Bereitstellung von Personal vermutlich intern irgendwie zwischen den einzelnen Einsatzstellen abgerechnet oder aus Versicherungs- oder Haftungsgründen protokolliert, deshalb gehe ich davon aus, dass entsprechende Daten vorhanden sind.
- Zur Not könntest du in deinem Smartphone nachsehen, ob die Protokollierung deiner GPS-Position aktiv ist. Dann kannst du (minutengenau) rekonstruieren, wo du an jedem Tag warst.
Ein Fahrtenbuch, das im Zweifel vor Gericht Bestand haben soll, muss einigen Bedingungen genügen (z. B. dürfen einzelne Seiten nicht unerkannt durch Blätter mit anderen Inhalten austauschbar sein). Für rechtlich verbindliche Auskünfte, was dein Finanzamt erwartet, frage dort bitte z. B. per Mail nach. (Vermutlich bekommst du dort eine Auskunft in der Richtung, dass ein Fahrtenbuch sie gar nicht interessiert, wenn du nicht mehr als 30 Cent pro Kilometer abrechnen willst.)
Dein Gedanke mit der Fälschbarkeit stimmt, aber selbst ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes gebundenes Fahrtenbuch könntest du ja auch einfach erst am Tag der Steuererklärung mit Fantasiedaten ausfüllen. Diesem fundamentalen Problem begegnen Finanzämter mit mindestens folgenden Maßnahmen:
- Um die Plausibilität deiner Angaben zu überprüfen, können stichprobenartig Kopien von Werkstattrechnungen verlangt werden. Aus denen geht der Kilometerstand hervor. Wenn du an 100 Tagen im Jahr jeweils 80 km abrechnest, aber der Wagen im selben Zeitraum nur 5000 km gelaufen ist, stimmt etwas nicht.
- Außerdem werden von Finanzämtern gewisse stochastische Tests genutzt, mit denen deinen Daten eine Wahrscheinlichkeit zugeordnet wird, ob es sich um Falschangaben handeln könnte (z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Benfordsches_Gesetz) - und falls der Test anschlägt, wird die gesamte Steuererklärung nochmal genau unter die Lupe genommen, nicht nur der auffällige Datensatz. Selbst wenn du nie in der Werkstatt warst und außer den von dir gemeldeten Kilometerzahlen absolut keine Daten vorliegen, könnte man Schummeleien also dennoch auf die Schliche kommen.
Immer gerne :-)
(Auch wenn es aus meinen Antworten herausgelesen werden kann, weise ich dennoch mal wieder darauf hin, dass ich kein Finanzbeamter bin, kein Steuerberater und auch sonst nicht vom Fach. Was ich hier schreibe, stellt keine Rechtsberatung dar und auch keine Steuerberatung, sondern ist Ausdruck meiner Laienmeinung.)
Dankeschön! Eine kleine Frage hätte ich da noch. Wenn ich meinen eigenen Fahrtenbuch geführt hätte, wäre das für das Finanzamt kein richtiger Beleg. Ich meine ich könnte auch schreiben, dass ich mehr an einem entfernteren Ort gearbeitet habe als es tatsächlich der Fall ist. Im Lohnabrechnung stehen sowieso die Orte nicht. Reicht das für den Finanzamt trotzdem aus?