Bekommt man bei der Ausbildung Arbeitslosengeld?
Hallo,
Wenn ich jetzt meine Ausbildung kündige, weil es mir keinen Spaß mehr macht. Bekomme ich dann Arbeitslosengeld?
3 Antworten
wenn du ohne harte Begründung von dir aus kündigst, bist du auf jeden Fall erstmal eine sperrzeit kriegen. nur wenn du länger als 12 Monate schon Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast hast du überhaupt Anspruch auf arbeitslosengeld 1.
Nach Abbruch der Ausbildung musst du dich arbeitslos melden, wenn du noch keinen neuen Ausbildungsvertrag hast und auch keine alternative Tätigkeit (wie zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Studium) ausübst.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast du grundsätzlich, wenn du innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast – auch als Azubi.
Hast du den Ausbildungsvertrag aber selbst gekündigt, kann die Arbeitsagentur eine Sperrfrist von drei Monaten setzen, bis du Arbeitslosengeld I bekommst. Auch deswegen solltest du dir nach Möglichkeit vorher einen Plan zurechtlegen, wenn du deine Ausbildung abbrechen willst.
Ja dann kriegst du wahrscheinlich auch nix, weil du kein Jahr gearbeitet hast.
Gibt es irgendeine folmel oder so wie man das Arbeitslosengeld berrechnen kann?
Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1 nach der Ausbildung ist dein letztes Nettogehalt die Grundlage. Die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 beträgt dann ungefähr 60% deines letzten Nettogehaltes.
Hast du also ein Jahr gearbeitet und eine Perspektive auf eine andere Stelle, dann bekommst du 60% vom letzten Nettogehalt. Wenn du aber abbrichst ohne Perspektive auf was anderes, wird das Jobcenter wahrscheinlich nix zahlen.
Wahrscheinlich wirst du nie eine Ausbildung finden, die dir dauerhaft "Spaß" macht. Es kommt auch nicht gut im Lebenslauf.
Am besten wäre es, du ziehst das durch. dann kannst du dir immer noch eine neue Ausbildung suchen.
Und wenn die Ausbildung seit 5 Monaten läuft