Bekomme ich für mein dreimonatiges freiwilliges Praktikum neben dem Studium, bei monatlicher "Aufwandsentschädigung von 250€" eine Lohnabrechnung?

2 Antworten

Wenn in dem Praktikum überhaupt etwas bezahlt wird (dazu sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet), dann liegt das in der Regel unter dem Mindestlohn und wird damit eher als Minijob betrachtet.

Ob dafür dann eine Abrechnung erfolgt oder dir lediglich eine Empfangsquittung für eine Barauszahlung übergeben wird, liegt dann im Ermessen des Unternehmers. Wenn er etwas bezahlt, dann braucht er selbst einen Beleg für die Ausgabebuchung - und den kannst du zumindest als Kopie erhalten.


hondaL 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 10:55

Okay, danke, das wusste ich nicht. Was soll ich dann dem Bafögamt vorlegen? Mein Kontoauszug???

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Es wäre mir neu dass man für ein Praktikum Lohnsteuer zahlt. Man bekommt in einem Praktikum ja kein Lohn.


hondaL 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 10:42

Okay, aber irgendeine Abrechnung muss ich ja bekommen? Das ist ja keine Schwarzarbeit

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TJDettweiler  07.07.2023, 10:46
@hondaL

Ne, eigentlich gibt es das bei einem Praktikum nicht. Mit wem wurde denn der Praktikumvertrag geschlossen?

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