Bekomme ich bei vorzeitiger Kündigung trotzdem die Sonderzahlung im November?
Hey
ich bin pflegefachkraft und habe zu Ende Oktober gekündigt, und habe einen anderen Job!
mich würde aber interessieren ob ich Anspruch auf die Sonderzahlung Ende November habe?!
habe Anfang Janaur angefangen!
Theoretisch habe ich ja im Voraus für das Unternehmen gearbeitet!
bei uns greift die AVR DWBO!
( pflegefachkraft)
mir kann niemand Auskunft geben!
wäre cool ne Hilfreiche antwort zu erhalten
lg
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Bei den Johannitern wäre das so geregelt.
§22a Jahressonderzahlung
(3)Bei unterjährigem Ausscheiden wird die Jahressonderzahlung anteilig in Höhe von je 1/12 pro Beschäftigungsmonat mit den Bezügen im Monat des Ausscheidens gezahlt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Ich denke nein - und wenn doch, dann mußt du z.B. 2 bis 3 Monate im neuen Jahr noch arbeiten, um den Anspruch nicht zu verlieren :-((
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn du mal in Deinen Arbeitsvertrag schaust, wird da sehr wahrscheinlich sowas drin stehen wie, wenn sie das Unternehmen vor Februar verlassen, müssen Sie das Weihnachtsgeld zurück zahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn du den Termin der Auszahlung schon gar nicht mehr erlebst, weil du den Monat vorher aufgehört hast, siehst du keinen einzigen Cent.
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Ich kenne keine Sonderzahlung wenn man selbst kündigt.Aber die Überstunden die du hast, die sollten dir ausgezahlt werden müssen :)