Bekomme ich bei einem Aushilfsjob bezahlten Urlaub?
Hallo, ich arbeite bei einer Firma in meiner Stadt. Ich bin dort aber nur so gesagt als Aushilfe angestellt, das heißt ich gehe dort einmal die Woche hin, verdiene auch nur Mindestlohn und arbeite dann um die drei bis vier Stunden dort, wie gesagt in der Regel nur einmal die Woche, manchmal auch zweimal die Woche. Geld bekomme ich dann so wie ich gearbeitet habe, das heißt ich muss abstempeln. Jetzt ist meine Frage ob ich dann eigentlich Anspruch auf bezahlten Urlaub habe, kenne mich damit nicht so aus. Ich würde mich über Antworten freuen.😊 wie gesagt es ist kein 450 Euro Job oder so. Ich habe am Ende des Monats immer zwischen 90 und 120 €, je nachdem wie lange und wie oft ich gearbeitet habe.
5 Antworten
Auch geringfügig Beschäftigten steht bezahlter Urlaub zu. Mindestens 4 Wochen im Kalenderjahr - siehe Bundesurlaubsgesetz.
Bedeutet wenn Du sonst durchschnittlich 20 Stunden in 4 Wochen arbeitest, so sind diese Dir auch während Deines Urlaubs zu bezahlen.
Dir steht dann für ein Jahr ein Urlaub von mindestens 4 Tagen zu. An diesen gehst Du dann nicht arbeiten, bekommst aber trotzdem das Geld, als wärst Du arbeiten gewesen.
Natürlich ist es ein 450 Euro /Minijob Nur weil du weniger verdienst heißt es nicht anders.
Bist du überhaupt angemeldet ?
U d Anspruch hast du auch auf Urlaub,
Das muss man sich aber ausrechen.
https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/
ich sagte nich das man kein recht auf urlaub hat. ich sagte nur, das dieser ''bei selten firmen'' - ergänze ich mal NICHT bezahlt wird.
nein, du bekommst KEINEN bezahlten Urlaub!
Steht bitte schön wo? Sorry - aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich bedeckt halten.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.Formel kannst du hier finden:
https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/
Das geht so wie bei jedem anderen Job auch, seltsame Frage.
ich sagte nicht das man keinen Anspruch auf urlaub hat !!!!!!
Doch behauptest Du mit deiner falschen Aussage in deiner Antwort.
Natürlich