Bei uns wird ein neuer Vorstand gewählt, derneue Vorsitzende ist aber vorbestraft. giebt es da Regel

4 Antworten

Das kommt dann auf die Statuten des Vereins an, das Zivilrecht wird da nichts hergeben (Von wegen Diskriminierung und so). Wenn er sich bewirbt, muss das aber nicht unbedingt heissen, dass er auch gewählt wird. Es wäre aber besser, es gäbe einen weiteren Kandidaten.


Knollendreher 
Beitragsersteller
 26.03.2012, 11:50

Hallo teutonix1, danke für deine Antwort aber ich rede nicht von Diskriminierung sondern von Steuerbetrug in sehr hohe Höhe und von einer rechtlichen seite. Zur Wahl stehe ich selber auf der Liste, aber es geht darum ob er sich rechtlich ausstellen und wählen lassen darf. Danke

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Hallo Knollendreher, auch wenns dich vielleicht beunruhigt: Du hast jetzt Gelegenheit, über deinen evtl. vorhandenen Schatten zu springen und etwas Gutes für die Menschen zu tun: Akzeptiere den Kandidaten und hilf, damit er wieder "eingegliedert" wird in die Zivile Gemeinschaft ( z.B. Verein) und sich durch Einsatz für euren Gartenverein völlig rehabilitieren kann. Jeder verdient nach der Bestrafung für eine Untat die Chance, sich und den Mitenschen zu beweisen, dass man wieder ein "Guter Bürger" ist. Viel Spaß im Garten !


Knollendreher 
Beitragsersteller
 26.03.2012, 11:47

Hallo Flunra39, danke für deine Antwort aber es geht nicht um Eingliederung oder alle freuen sich das er wieder am Leben teilnehmen will, sondern um die Rechtsgrundlage ob ein Vorbestrafter einen solchen Posten begleichen darf bzw. sich zur Wahl stellen darf. Ich selber stehe zur Vorstandswahl auf der Liste und von mir aus soll der Typ mit seiner Steuerhinterziehung von ca. 50.000€: so heist das Kind sich stellen aber es muß doch eine Rechtgrundlage geben bei so was. Über Anwälte wäre das Thema bestimmt zu klären aber ich will denen nicht den nächsteen Urlaub finanzieren. trotzdem Danke

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Ok, Knollendreher, ich will auf zwei Punkte hinweisen:

  1. Du erhältst Auskunft (telefonisch, ohne Honorarforderung) in Deiner grundsätzliche n Frage bei der Rechtsberatung der Gemeinde, bei der Rechtsanwaltkammer oder bei der Öffentlichkeitsstelle des Amtsgerichts (Vereinsregister). Versuch es doch mal dort.

  2. Meinen Vorschlag, den Kandidaten durch positive(!) Erwartungen Deiner/eurerseits wieder zu rehabilitieren, möchte ich aufrecht erhalten. DAS ist und bleibt der Weg - und der Kandidat wird genau wissen (wie ihr auch), dass er mehr als jemals früher unter genauer Kontrolle stehen wird....(!


Knollendreher 
Beitragsersteller
 26.03.2012, 20:16

hallo flunra39, danke für die Info ein Versuch ist es wert.

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Es gibt dazu keine gesetzlichen Regeln: Es entscheidet die Satzung! Schließlich gibt es kein allgemeines Interesse! Es ist doch eure Sache der kleingärtner!

Selbst wenn sie der Vorbestrafte Immobilienmakler werden möchte - sagt das GEsetz nur: "das GEwerbeamt könnte dann die GEwerbeerlaubnis verweigern"