Bei uns im Kindergarten wird geklaut, wie wissen wer es ist- wie beweisen?

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hinterlegt einen Geldschein und notiert euch die Scheinnummer.Wenn er wieder weg ist macht einfach und das dürft ihr bei Verdacht bei ihr eine Taschen kontrolle.Wenn sie ihn hat habt ihr den Beweis.


petebe  22.02.2011, 15:38

Nee, derartige Selbstjustiz geht schon gar nicht. Wer sagt denn dass eine andere Täterin nicht, um von sich selbst abzulenken, den präparierten Schein untergeschoben hat? Wie schon vorher gesagt, eine Vermutung ist kein Beweis. Kann es sein, dass es Dir gar nicht um die Sache geht, sondern darum, dass Du unbedingt eine bestimmte Täterin hben möchtest?

raimo  22.02.2011, 15:21

Du hast noch lange nicht das Recht ohne weiteres eine Taschenkontrolle durchzuführen.

Cooki 
Beitragsersteller
 22.02.2011, 15:31
@raimo

Das frag ich doch grade :D

Cooki 
Beitragsersteller
 22.02.2011, 15:20

Darf man die Taschen einfach kontrollieren?

Es gibt Geldscheintester. Da macht ihr ne Notiz auf einen Geldschein (die sieht man ja nicht) und wenn die die Arbeit verlässt, macht ihr eine Kontrolle. Wenn sie den Geldschein hat, könnt ihr das mit UV-Licht beweisen. Am besten Polizei dazuholen, die kann das dann testen.

ihr könnt keinen verdächtigen, ohne ihn erwischt zu haben. alles andere ist verleumdung. das ist leider so!

dann muss eben, wenn ihr den verdacht habt, ununterbrochen jemand an ihrer seite sein...man kann es ja so begründen, dass sie durch mehr begleitung lernen soll.

aber versteift euch nicht nur auf das mädchen...haltet nach allen seiten die augen offen. denn wenn sie es nicht ist, wirds peinlich und das kann auch ganz gewaltig nach hinten losgehen und sich negativ rumsprechen.


kleopatra11  22.02.2011, 21:14

ich nochmal :)

DANN sprecht sie an. DU warst die einzige im raum. hier ist geld weggekommen. kannst du dir das erklären? damit wird jeder in bedrängnis gebracht und überlegt es sich das nächste mal 3x, ob er es nochmal riskiert.

Eine Vermutung ist noch lange kein Beweis. Ich würde mich vor solchen Unterstellungen hüten. Denn vielleicht ist es auch jemand anderes und macht dies nur an diesem Tag um eine "falsche Fährte" zu legen. Im übrigen sollte man seine Sachen, insbesondere Geld, sicher aufbewahren. Geschieht dies nicht, hat man eine gewisse Mitschuld. Wenn es bei der Erziehrin (angeblich) schon mehrmals vorgekommen ist, weshalb schließt sie dies nicht ab? Halte ich für sehr merkwürdig, wenn nicht gar fragwürdig. Ich würde dies der Erzieherin nicht glauben. Also Vorsicht in jeder Richtung.


raimo  22.02.2011, 15:21

zum 1.

Ich würde ihr mit der Polizei drohen. Wenn sie es zugibt und zurückzahlt, könnt ihr ja von einer Anzeige absehen.