Bei Nachholschulaufgabe am selben Tag auch Ex?

3 Antworten

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Ja, das Ex-Verbot bzw. weiter schriftliche Abfragen gilt nur für den Termin der regulären Schulaufgabe. Außerdem ist an Schulaufgabentagen das mündliche Abfragen auch nicht verboten. Zwischer mündlicher Abfrage und Ex besteht der Unterschied ja praktisch auch nur darin, dass bei einer Ex die ganze Klasse abgefragt wird und es evtl. 1-2 Fragen mehr sind als bei rein mündlich aber in beiden Fällen ist es der Stoff der letzten Stunde.

Ja nachschreiben unterliegt keinem Schutz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

Meinst du, man würde es machen, wenn es nicht erlaubt wäre?!

Btw...im tollen Bayern ist alles möglich😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schul. Teil der FH Reife am Gym./volle FH Reife seit 2022