Bei eBay Kleinanzeigen Radio gekauft und nach 3 tagen defekt Rückgabe?

7 Antworten

mhh. Privat ist schlecht.

Andererseits ist es defekt. Das ist auch schlecht.

Verkäufer wird sagen: "Das war vorher noch ganz."

Was soll man den da jetzt raten? Wo das Geld ist, ist die Kraft, sagt man. Wenn du das Geld über Paypal zurückbuchen kannst (manchmal geht das ja, aber in Einzelheiten kenne ich mich nicht aus), würde ICH mir wohl das Geld zurückholen und das Teil als Paket sofort zurückschicken. Zeitgleich würde ich Nachricht an VK senden: "Ware ist defekt und wurde zurückgesendet". Wenn du das Geld am Konto hast, liegt es am VK, was er mit der Situation macht. Beweisen kann seine Situaltion wohl niemand von euch.

Im Endeffekt hast du das Recht, das geliefert zu bekommen, was du bezahlt hast: Ein funktionsfähiges Radio!




Bananarama1986  20.02.2017, 09:24

Und es funktionierte auch eine Zeit lang einwandfrei nach Gefahrübergang. Daher Pech. Außer er kann beweisen, dass der Mangel vorher vorlag. Außer es wäre ein Verbrauchsgüterkauf aber dafür fehlen Infos und für eBay Kleinanzeigen ehr unüblich.

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schloagmidot  20.02.2017, 09:42
@Bananarama1986

"Gefahrübergang" ... wenn ich das lese. Dieses fundierte Halbwissen. Ich möchte vermuten, nach dem beschriebenen Mangel :

fing es plötzlich an, zu brummen (leicht). Heute Abend brummte es immer noch und plötzliche knatterte es kurz und leise und nun geht “nüscht mehr“.

dass ein Wackelkontakt oder eine kalte Lötstelle der Grund ist. Und das kann durchaus vorher schon da gewesen sein bzw. dem VK war bekannt, dass das sporadisch auftritt. Also nichts wie weg mit dem Teil. Hat ja aus sicht des VK auch funktioniert.

Sorry, aber den Fehler zuerst bei sich zu suchen, ist zwar anständig, aber nicht unbedingt klug. Auch wenn ich privat verkaufe, sollte der Verkaufsgegenstand wenigstens eine Zeit lang überstehen. Das tat er nicht, sondern war in unmittelbarer Kaufnähe kaputt. Daher schließe ich, dass er schon vorher kaputt war. Ein Radio geht auch nicht einfach so kaput. Meist sind erschütterungen der Grund, oder Verstaubung. Also war der Fehler - mit großer Sicherheit - vorher schon da. Daher geht es nun nur noch darum, das Geld zurückzuholen, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken. Wenn das über Paypal NICHT geht, dürfte die Sache erledigt sein, wenn der VK nicht von sich aus einlenkt. Und warum sollte er .....

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AalFred2  20.02.2017, 12:57
@schloagmidot

Nachdem der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sachmängelhaftungsrecht der einzig relevante ist, ist dein Gequatsche von Halbwissen schon dreist.

Deine ganzen wilden Spekulationen ändern nichts an der Rechtslage. Diese ist nun mal deutlich auf der Seite des Verkäufers. Das Rückbuchen des Geldes könnte schlussendlich in einem teuren Prozess enden, den der Fragesteller mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit verliert.

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schloagmidot  20.02.2017, 14:33
@AalFred2

Dein Gequatsche ist theoretisch, meins der Praxis entnommen. Was ist jetzt besser, wirst du wahrscheinlich fragen, weil du keine praktische Erfahrung hast? Die Antwort lautet: Du hast ein defektes Radio mehr, während ich mir nach Rückführung des Geldes ein funktionierendes kaufen kann. Sofern PayPal die Rückführung ermöglicht. Der VK wird den Weg nicht gehen, deine "Rechtslage" einzusetzen. Zumal er zu mindestens 50% WEISS, dass das Radio beim Versand schon defekt war, wird er im Glashaus nicht mit Steinen werfen. Wenn du das "wilden Spekulationen" nennes, bist du entweder Rechtsanwalt oder hast schlicht und einfach keine Ahnung, wie das Leben auf der Straße tickt. Leg dich wieder hin.

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AalFred2  20.02.2017, 14:52
@schloagmidot

Immer wieder das sinnfreie Gelaber von Praxis im Bereich Recht. Auch praktisch hat der Käufer keinerlei Rechte, sein Geld zurückzufordern. Deine völlig haltlose Beahuptung über das Verhalten des Verkäufers setzt dem Ganzen dann die Krone auf. Das kommt wohl davon, dass du auf der Straße lebst. An deiner Stelle würde ich da aber möglichst nicht wieder hinlegen.

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schloagmidot  20.02.2017, 15:38
@AalFred2

Langsam aber sicher kommt mir in den Sinn, dass es dir gar nicht um Ratschläge geht. Es geht dir darum, im Internet dicke Luft zu machen. Du suchst Stellen, z.B. "Das kommt wohl davon, dass du auf der Straße lebst.", und setzt den Bohrer an.

Von diesen Leuten haben wir schon viel zu viele. Sie können nichts und wissen nichts (Studienabbrecher?), erhalten aber von irgendwelchen Leuten ein paar Euro dafür, dass sie im inet die Sau rauslassen und Desinformation streuen. Notfalls mit Gewalt, wie man ja bei dir sieht. Weißt du was: Mach einfach weiter, aber ohne mich.

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AalFred2  21.02.2017, 08:26
@schloagmidot

Du bist ja ein Scherzkeks. Erzählst hier irgendwelchen Quark vom Leben auf der Straße und heulst dann rum, wenn man dich darauf hinweist.

Vollkommen lächerlich wird es allerdings, wenn du anfängst, von Gewalt zu quatschen. Den Beweis, dass du etwas kannst, bist du bisher zumindest hier schuldig geblieben. Deine Küchenpsychologie ist nämlich ebenso falsch wie deine Antwort.

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Rede mit dem Verkäufer.

Wer weiß wie lange das rumgestanden hat.

Ansonsten hast Du wenig Chancen. Das ist KEIN Onlinekauf!

Eher so, als ob Du das Gerät auf dem Flohmarkt erworben hast... also nichts mit Garantie oder so.

Mario


uni1234  20.02.2017, 06:32

Von Garantie hat auch niemand gesprochen. Gewährleistung ist etwas völlig anderes.

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Nein, da kannst du nichts machen, das ist dein Risiko, wenn du etwas Gebrauchtes auf ebay-Kleinanzeigen kaufst.

Du hast es bekommen und es hat zwei Tage einwandfrei funktioniert, wie du sagst. In gebrauchte Geräte kann man nicht reinschauen.

Wäre was anderes, wenn es gleich nicht funktioniert hätte.

Das kommt darauf an: Hat der private ebay-Verkäufer eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen, haftet er auch nicht für nach Übergabe auftretenden Mängel innerhalb der gesetzlichen Sachmängelhaftung, sondern nur für sachmängelfreie Übergabe, die ja eine Woche lang gegeben war und untrittig ist.

G imager761



Bananarama1986  20.02.2017, 09:22

Seit wann haftet der Verkäufer überhaupt bei nach der Übergabe auftretenden Mängeln? Ohne Mangel bei Gefahrübergang kommt man gar nicht ins Gewährleistungsrecht!

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imager761  21.02.2017, 06:48
@Bananarama1986

Tatsächlich darf sich der Mangel auch erst nach Übergang zeigen.

Auch ein privater VK haftet n. § 437 BGB, wenn er nagelneue Sachen weiterverkauft, die nach erstem Tragen Material- oder Produktionsmängel zeigen wie ein Händler, sofern er die Haftung in seinem Angbeot nicht ausschloss :-O

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AalFred2  20.02.2017, 12:53

Bitte?

Auch ohne Ausschluss der Sachmängelhaftung schuldet der verkäufer grundsätzlich nur eine sachmängelfreie Übergabe.

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imager761  21.02.2017, 06:44
@AalFred2

Auch unter Privat kann der K jedweden Kaufvertrags Rechte n. § 437 BGB geltend machen, wenn die Sache bei Übergang mangelhaft ist, auch wenn sich der Mangel erst später zeigen sollte.

Etwa bei Weiterverkauf nagelneuer Ware, die als Geschenk nicht gefiel oder der Größe nach doch nicht passt.

Dieser Anspruch verjährt aber erst 2 Jahre nach Gefahrübergang, § 438 BGB.

Die Haftung darf unter Privat ausgeschlossen werden, es sei denn, der Mangel wäre arglistig verschwiegen.

G imager761

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AalFred2  21.02.2017, 08:22
@imager761

Aha, du hast also jetzt auch eingesehen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang vorgelegen haben muss. Sag das doch einfach und spar dir den ganzen überflüssigen Text.

Ansonsten solltest du dann nämlich auch auf die Beweislast hinweisen, die hier nur beim Käufer liegt.

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imager761  21.02.2017, 17:29
@AalFred2

Aha, du hast also jetzt auch eingesehen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang vorgelegen haben muss.

Nein, wieso? Lesen ist nicht so dein Ding oder? § 437 BGB  geht von einem Mangel bei Übergabe überhaupt nicht aus: "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer..." :-O

Ich schrieb nur deswegen: "wenn die Sache bei Übergang mangelhaft ist, auch wenn sich der Mangel erst später zeigen sollte" um auf den Sachverhalt Bezug zu nehmen: Da hat das Radio  anfangs funktioniert, erst dann zeigten sich Mängel und daraus ergab sich die Frage, ob ein privater Verkäufer dafür noch haftet.

Ja, es ei denn, er hatte die Haftung ausgeschlossen, ohne dabei einen Mangel (Kellerfund mit erwartbarem Feuchtigkeitsschaden) arglistig zu verschweigen.

Ansonsten solltest du dann nämlich auch auf die Beweislast hinweisen, die hier nur beim Käufer liegt.

Falsch. Die Inanspruchnahme der Käuferrechte bei Mängeln bedarf keines Beweises. Erneut die Rechtsnorm § 437 BGB: "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer ... verlangen, ..."

Meint: Der Verpflichte muss geforderte Nacherfüllung leisten oder gegenteiligen Beweis vortragen, dass die Reklamation mit dem Zustand der Sache bei Gefahrübergang unvereinbar ist, Fehlbedienung oder Eigenverschulden vorliegt, unerlaubter Reparaturversuch unternommen wurde u. dgl., um diese Käuferansprüche aus mangelhafter Kaufsache auszuschliesen.

G imager761

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AalFred2  22.02.2017, 09:08
@imager761

Nein, wieso? Lesen ist nicht so dein Ding oder?

Doch, und ich kann das sogar an der richtigen Stelle.

§ 437 BGB  geht von einem Mangel bei Übergabe überhaupt nicht aus: "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer..." :-O

Dann müsstest du jetzt nur noch mal im Gesetz nachsehen, wann die Sache mangelhaft ist. Hier bietet sich dann § 434 BGB an, der sagt: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. "

Dein ganzes sinnfreies Zwischengeschwafel mal auslassend, kommen wir dann zum Beweislastpunkt. Da ist dann diese Behauptung

Meint: Der Verpflichte muss geforderte Nacherfüllung leisten oder gegenteiligen Beweis vortragen, dass die Reklamation mit dem Zustand der Sache bei Gefahrübergang unvereinbar ist, Fehlbedienung oder Eigenverschulden vorliegt, unerlaubter Reparaturversuch unternommen wurde u. dgl., um diese Käuferansprüche aus mangelhafter Kaufsache auszuschliesen.

mal vollkommener Stuss, weil der Käufer natürlich grundsätzlich erst einmal nachweisen muss, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Das dürfte nachdem das Radio bei Gefahrenübergang ja funktionierte ziemlich schwierig werden und höchstens mit einem aufwändigen Gutachten möglich sein. Deshalb gibt es dann nämlich beim Verbrauchsgüterkauf den §476 BGB.

Freut mich, dass ich dir helfen konnte.

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imager761  22.02.2017, 19:00
@AalFred2

1.
Verbrauchsgüterkauf ist "vollkommener Stuß" und "zweckfreies Geschwafel" :-O

Offenbar ist Lesen doch nicht so dein Ding oder es hapert an Textverständis: Gemäß der Definition in § 474 I BGB ist "Verbrauchsgüterkauf" der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer. Genau das liegt hier nicht vor :-)

2.
Beweislastumkehr § 476 BGB ist "vollkommener Stuß" und "zweckfreies Geschwafel", setzt es doch zwingend einen Verbrauchsgüterkauf voraus, der hier nicht geben ist :-O.

3.
Offenbar ist auch das Lesen des § 434 BGB nicht so dein Ding oder es hapert an Textverständis: Eine Beschaffenheit muss keineswegs vereinbart sein, um einen Sachmangel herzugeben. "Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei  Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


Vollmundiges Geschwätz im Brustton der Überzeugen und Pöbelei
ersetzt eben kein Rechtsverständnis :-(


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AalFred2  23.02.2017, 08:05
@imager761

1. Der Verweis auf § 476 BGb war nur als Hinweis darauf gedacht, dass die Beweislast ansonsten eben beim Käufer liegt, wie eben auch in diesem Fall. tut mir leid, dass das zu komplex für dich war.

2. Siehe 1.

3. Wo auch immer du den Begriff vereinbart herzauberst und warum auch immer du jetzt darüber philosophierst, erschliesst sich mir nicht. Ich erkläre es dir jetzt nochmal. Auch wenn keine konkrete Beschaffenheit verinbart war, muss sich die Sache eben bei Gefahrenübergang für die vorausgesetzte Verwendung eignen oder eben für die gewöhnliche. Dass das nicht der Fall war, muss eben der Käufer beweisen. Jetzt verstanden oder soll ich es dir nochmal erläutern?

Vollmundiges Geschwätz im Brustton der Überzeugen und Pöbelei
ersetzt eben kein Rechtsverständnis :-(

Schön, dass du das endlich einsiehst. Es wäre toll, wenn du jetzt endlich danach handeln würdest und dir die ein oder andere Antwort sparen.

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du hast Käuferschutz erwähnt - dem Käufer wird es recht häufig gewährt - 

eigentlich ganz dumm vom Verkäufer ebendies anzubieten und das über 180 Tage