Bei Diebstahl dabei gewesen aber nichts gesehen und nicht gewusst?

2 Antworten

In meinen Augen verstehe ich das so:

Du gehst mit deinen Freund und ein Freund von deinem Freund einkaufen, und der klaut was.

Auf der Kammaraaufnahma sieht es so aus, wie wenn du es gesehen hättest. Der Ladenbesitzer fordert nun 200€.

Wenn er keinen Grund hat warum er 200€ will (z.B. um das Geklaute zu bezahlen) dann sieht es für mich nach Erpressung aus! Er muss übrigens nachweisen dass du es gesehen hast.

Ich weiß bei dem Punkt jetzt zwar nicht, ob das in Österreich auch so ist, aber ich nehme mal an ja.

Du kannst in deutschland auf jedenfall deine Aussage verweigern, ohne das es für dich eine Strafe gibt, es sei denn, du wärst schuld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Meinung

Mystxc 
Beitragsersteller
 20.09.2023, 17:29

aber reicht es nicht als nachweis wenn ich zu der zeit in seine richtung geschaut habe wo er es geklaut hat?

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ForumLibhaber  20.09.2023, 23:08
@Mystxc

Kommt darauf an, wo du hinschaut. Nach oben, auf die Hand vom Freund deines Freundes,... im Zweifelsfall heißt es immer "Für die angeklakten" in dem Fall "für die betroffenen"

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Mystxc 
Beitragsersteller
 20.09.2023, 17:25

Genau so war es ja

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Also zuerst einmal darf der Ladenbesitzer nicht 200€ verlangen. Schäden oder Gegenstände die ihr bzw der Freund genommen habt müssen bezahlt werden. Ich denke aber nicht das 1 Redbull 200€ wert ist. Was die Kameraaufnahmen angeht, kommt es drauf an wie genau das Ganze aussieht. Wenn die Videobeweise vermuten lassen, dass du Beistand geleistet hast könnte man dich als Mittäter anklagen (Mittäter ist, wer eine andere Person zu einer Tat anstiftet oder zur Ausführung einer Tat beiträgt). Solange aber keine Straftaten deinerseits zu sehen sind kann man dir nichts anhaben. Dadurch, dass es sich auch bloß um ein Redbull handelt (welches unter 10€ liegt) würde ein Verfahren, nach der Anzeige meist eh wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Also der Ladenbesitzer kann auf jeden Fall den Preis des Redbulls verlangen. Bei einem Verfahren, wenn es überhaupt zu einem kommen würde, ständen seine Chancen aber nicht wirklich gut.

Woher ich das weiß:Recherche

Mystxc 
Beitragsersteller
 20.09.2023, 17:33

Was ist deine empfehlung wie ich vorgehen soll

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Lisa35161  20.09.2023, 17:37
@Mystxc

Einfach abwarten. Vielleicht auch dem Ladenbesitzer klar machen, dass es für ihn reine Zeitverschwendung wäre und den Preis fürs Redbull natürlich zahlen. Sollte dir was vorgeworfen werden streitest du alles ab, denn es gibt laut dir ja auch nichts was du falsch gemacht hast. Du kannst wie von ForumLibhaber schon gesagt Aussagen verweigern.

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